Worauf Sie bei einer gemeinsamen Marke für eine Kooperation achten sollten

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Mit der Etablierung einer gemeinsamen Marke für die Kooperation ist eine Menge Arbeit verbunden. Oft dauert es sehr lange und kostet auch nicht gerade wenig Geld, um das Vertrauen der Verbraucher in die Marke zu verdienen. Umso größer kann aber auch der Wert einer Marke werden, wenn sie erst einmal erfolgreich etabliert wurde. Deshalb ist es wichtig, dass im Vorfeld einige Regelungen getroffen werden.

Rechte an der Marke

Es gibt mehrere Varianten, wie eine Marke für eine Kooperation zustande kommen kann und wie diese rechtlich zu beurteilen sind, besonders auf dem Hintergrund einer späteren Trennung der Kooperationspartner.

Bereits vorhandene Marke

Angenommen, Sie besäßen bereits eine etablierte Marke und wollten diese in die Kooperation einbringen. Alle Kooperationspartner investieren anschließend in den Ausbau des Bekanntheitsgrades der Marke. Bei einer Trennung würde Ihnen die Marke jedoch immer noch gehören und Sie könnten mit ihr von dannen ziehen. Die Investitionen Ihrer Partner würden nicht abgegolten.

Mehrere Kooperationspartner

Wenn es mehrere Kooperationspartner gibt, ist es sinnvoll, dass die Marke der Kooperation gehört. Dadurch könnten die verbleibenden Kooperationspartner die Marke weiterhin nutzen, auch wenn ein einzelner Unternehmer ausscheidet. Der ausscheidende Partner darf die Marke nicht mehr verwenden, sobald sein Ausscheiden wirksam wird.

Nur zwei Kooperationspartner

Wenn eine Kooperation, die aus nur zwei Partnern besteht, aufgelöst wird, stellt sich in aller Regel die Frage, wer die Marke weiterhin nutzen darf. Wenn eine Marke bereits vorher bestanden hat, macht es Sinn, wenn derjenige sie weiterhin nutzen darf, der sie in die Kooperation eingebracht hat. So oder so muss jedoch stets der andere Kooperationspartner für den Aufwand entschädigt werden, der für den Mitaufbau der Marke entstanden ist.

Vorüberlegungen zum Markenaufbau

Die Vorüberlegungen zum Aufbau einer Marke sind bei einer Kooperation im Endeffekt dieselben wie bei einem normalen Unternehmen. Sie sollten zunächst recherchieren, ob die gewünschte Markte bereits am Markt im Einsatz oder gar in das Markenregister eingetragen wurde, denn dann könnten Sie sie nicht mehr für sich nutzen. Eine solche Recherche können Sie entweder selbst online beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen oder ein Unternehmen mit der Markenrecherche beauftragen. Dabei sollten Sie nicht nur darauf achten, ob exakt dieselbe Marke schon existiert, sondern ob auch eineVerwechslungsgefahr mit einer bestehenden Marke besteht.

Außerdem sollten Sie prüfen, ob zu Ihrer gewünschten Marke auch noch ein passender Domainname verfügbar ist, auf dem Sie später eine Internetseite starten können.

Schutz der Marke

Natürlich schützen Sie Ihre Marke am besten, indem Sie sie ins Markenregister eintragen lassen. Gemeint ist jedoch in diesem Fall nicht der Schutz Ihrer Marke vor dem Missbrauch durch Dritte, sondern viel mehr der Schutz vor Schäden, die durch Ihre Kooperationspartner angerichtet werden könnten. Die Kunden verbinden mit der Marke bestimmte Eigenschaften, beispielsweise eine gewisse Qualität oder Zuverlässigkeit. Ein guter Ruf ist wesentlich schneller zerstört als aufgebaut. Das Problem ist: Wenn sich ein Kooperationspartner „daneben benimmt“, leidet die Marke natürlich für alle Partner.

Sie sollten daher von vornherein Spielregeln für den Umgang mit der Marke festlegen. Wenn ein Mitglied gegen diese Regeln verstößt, muss die Gemeinschaft entscheiden, wie mit ihm zu verfahren ist. Unter Umständen muss er von der Benutzung der Markeausgeschlossen werden, wenn er nicht bereit ist, ein entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen.

Quelle:
http://www.muenchen.ihk.de

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