Wie, wo und wann kann man Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern lassen?

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Alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer erhalten von der zuständigen Gemeinde für ein Kalenderjahr ihre Lohnsteuerkarte zugeschickt. Letztmalig in Papierform werden die Lohnsteuerkarten für 2010 ausgestellt. Ab dem Jahr 2011 werden die bekannten Lohnsteuerkarten durch die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugs abgelöst. Das dann gültige Verfahren wird als „ Elster- Lohn II“ bezeichnet.

Welche Daten sind auf der Lohnsteuerkarte erfasst?

Auf der Lohnsteuerkarte sind von Amts wegen die ausstellende Gemeinde, das zuständige Finanzamt, die Identifikationsnummer und der amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) angegeben. Zu den aufgeführten persönlichen Daten des Steuerpflichtigen zählen das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und die Konfession.

Können die Eintragungen geändert werden?

Sind die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte falsch, bspw. die Anzahl der eingetragenen Kinder ist zu hoch, ist der Steuerpflichtige sogar verpflichtet, diese falschen Daten unverzüglich zu korrigieren (gem. § 39 (4) EStG).

Ändern sich hingegen die Voraussetzungen des Arbeitnehmers zu seinen Gunsten, bspw. durch Heirat oder Nachwuchs im laufenden Jahr, ist die Änderung der Eintragung keine Pflicht. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte ändern. Gültig ist die Änderung von dem Tag an, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorgelegen haben.

Welche Eintragungen können geändert werden?

Am häufigsten werden von Arbeitnehmern die Lohnsteuerklasse durch Heirat oder Trennung, die Anzahl der Kinderfreibeträge durch Nachwuchs im laufenden Jahr, die Konfession durch Kirchenein- oder austritt und die Lohnsteuerermäßigung geändert. Zieht der Arbeitnehmer im Kalenderjahr um, muss er die Anschrift auf der Lohnsteuerkarte nicht ändern lassen.

Wie oft können die Steuerklassen geändert werden?

Stehen beide Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis, können sie ihre Steuerklasse einmal im Laufe des Kalenderjahrs ändern. Ausnahme: eine weitere Änderung ist möglich, wenn ein Ehepartner im Laufe des Kalenderjahrs seine Anstellung verliert und nach Arbeitslosigkeit wieder eine Tätigkeit aufnimmt.

Wo können die Eintragungen geändert werden?

Die Änderung der Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und die Konfession können Sie im Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Gemeinde ändern. Eine Lohnsteuerermäßigung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Grenze für die Eintragung liegt bei 600,- EUR pro Jahr. Erst wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag um 600,- EUR überschritten wird, werden Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stattgegeben.

Formular für den  Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010 (PDF, 72 KB)

Formular für den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Vereinfachter-Antrag-auf-Lohnsteuerermäßigung (PDF, 30 KB)



 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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