Wie wird ein Konkursverfahren eingeleitet?
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Ist eine Firma oder ein Unternehmen überschuldet und damit auch zahlungsunfähig, dann kann ein Konkursverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Einleitung des Konkursverfahrens
Um ein Konkursverfahren einzuleiten, muss ein Antrag gestellt werden. Alle Antragsformulare, die man zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens benötigt, bekommt man beim zuständigen Amtsgericht. Wer ein Konkursverfahren beantragt, sollte zusammen mit dem Antrag und den kompletten Anlagen auch eine Kopie der Unterlagen für alle Gläubiger abgeben. Bei der Einreichung der Papiere sollte man auch nicht vergessen, eine Befreiung von der Restschuld und die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Das Konkursverfahren kann sowohl eine eigene Initiative des Unternehmers als auch ein Fremdantrag sein, den einer der Gläubiger bei Gericht einreicht. Sobald ein solcher Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingeht und die Gründe für den Konkurs glaubhaft gemacht worden sind, ordnet der zuständige Richter in der Regel ein vorläufiges Konkursverfahren an und bestimmt einen Konkursverwalter. Dieser Konkursverwalter muss die wirtschaftliche und auch die rechtliche Situation eines Unternehmens prüfen und dafür sorgen, dass der betroffene Betrieb zunächst weiterläuft, soweit das möglich ist und auch den Interessen der Gläubiger entspricht.
Voraussetzungen für die Eröffnung
Ein Konkursverfahren wird immer nur dann eröffnet, wenn das noch vorhandene Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken. Deshalb muss der Schuldner beim Amtsgericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen.
Was passiert bei einem Konkursverfahren?
Der vorläufige Konkursverwalter, der in den meisten Fällen auch als Sachverständiger vom Gericht eingesetzt wird, muss innerhalb eines Konkursverfahrens alle relevanten Unterlagen des Unternehmens prüfen. Nach Beendigung aller Prüfungen muss er im Konkursverfahren ein Gutachten einreichen, in dem er sich neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens auch zur Frage einer eventuellen Fortführung eines Unternehmens beziehungsweise zu einer Sanierung äußern muss. Damit ein Konkursverfahren eröffnet und durchgeführt werden kann, muss ausreichend Geld vorhanden sein, damit die Kosten des Verfahrens auch gedeckt werden können. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Insolvenzverfahren auf Grund mangelnder Masse eingestellt werden.
Beendigung des Konkursverfahrens
Wenn der Konkursverwalter das jeweilige Unternehmen entweder saniert, übertragen oder auch liquidiert hat und alle Forderungen der einzelnen Gläubiger geprüft wurden, wird er das dem Gericht mitteilen und die Beendigung des Konkursverfahrens anregen. Wenn der Konkursverwalter die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht hat, wird das Verfahren nach dem Schlusstermin aufgehoben und das Konkursverfahren ist damit beendet.
Quelle:
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- Kosten
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- Was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz?
- Was Sie zum Insolvenzverfahren wissen sollten
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Über den Autor

- Sabine Hutter
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