Wie viel GmbH-Geschäftsführer verdienen dürfen

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In Deutschland gilt nach wie vor die Vertragsfreiheit – und doch haben es die Geschäftsführer der GmbHs dem Fiskus angetan. Wie viel Gehalt ist denn für einen GmbH-Geschäftsführer angemessen? Und wer vermag zu entscheiden, wie hoch die Abzüge fürhohe Managergehälter ausfallen sollen? Die SPD hat ein Modell dafür aufgestellt und will es sowohl den GmbHs selbst als auch den Geschäftsführern so richtig vermiesen.

Die Idee der SPD

Die SPD ist wohl offensichtlich der Meinung, dass Deutschlands GmbH-Geschäftsführer zu gut verdienen, denn sie möchte so eine Art Obergrenze einführen (auch wenn diese keine Pflicht ist). Das entstandene Modell sieht vor, eine Höchstgrenze von einer Million Euro einzuführen. Wenn ein Geschäftsführergehalt eine Million Euro übersteigt, muss der Geschäftsführer selbst diesen Teil natürlich ohnehin mit dem Spitzensteuersatz versteuern. Gleichzeitig wird dann auch die GmbH erneut in die Pflicht genommen und muss den darüber hinaus gehenden Anteil als Gewinn versteuern.
 
Ziel dieses Modells ist es, hohe Geschäftsführergehälter sowohl für die Geschäftsführer als auch für die GmbH möglichst unattraktiv erscheinen zu lassen.

Kritik

Kritik an diesem Modell muss zumindest dahingehend geübt werden, als die Vertragsfreiheit dadurch empfindlich eingeschränkt wird. Immerhin wird den beteiligten Parteien die Entscheidung, ein niedrigeres Gehalt zu vereinbaren sehr leicht gemacht, selbst wenn sie eigentlich ein höheres Gehalt angestrebt hatten.
 
Gleichzeitig werden bereits Stimmen laut, die das Modell als wirkungslos bezeichnen. In den USA wurde bereits vor Jahren eine Einkommensgrenze von einer Million Dollar eingeführt. Dies war aber wohl in sehr vielen Fällen wirkungslos oder hat sogar zum Gegenteil des gewünschten Ziels geführt.

Bereits eingeführte Einkommensgrenze: Karlsruher Tabellen

Tatsächlich existiert bereits so eine Art Einkommensgrenze. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat die so genannten „Karlsruher Tabellen“ herausgegeben, aus denen abgelesen werden kann, wann das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers angemessen ist – und wann eben nicht:
Branche bis 2,5 Mio. € Umsatz bis 20 Mitarbeiter 2,5 – 5 Mio. € Umsatz 20 – 50 Mitarbeiter 5 – 25 Mio. € Umsatz 51 – 100 Mitarbeiter 25 – 50 Mio. € Umsatz 101 – 500 Mitarbeiter
Industrie 140.000 – 180.000 180.000 – 230.000 230.000 – 260.000 280.000 – 440.000
Großhandel 160.000 – 200.000 170.000 – 240.000 200.000 – 260.000 260.000 – 450.000
Einzelhandel 120.000 – 150.000 130.000 – 180.000 180.000 – 210.000 210.000 – 440.000
Freie Berufe 160.000 – 230.000 230.000 – 270.000 270.000 – 320.000 280.000 – 480.000
Sonstige Dienstleistung 140.000 – 180.000 190.000 – 230.000 210.000 – 270.000 240.000 – 460.000
Handwerk 100.000 – 150.000 140.000 – 190.000 180.000 – 240.000 200.000 – 360.000

 

Quelle: OFD Karlsruhe vom 3.4.2009, S 2742/84 – St 221 Karlsruher Tabelle (2009)
 
Die Finanzämter sind angehalten, Geschäftsführergehälter, die über die genannten Grenzen hinausgehen, als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Dies bedeutet, dass die GmbH für diesen Betrag eine so genannte Strafsteuer entrichten muss. Der Finanzbeamte prüft in diesem Zusammenhang, ob das Gehalt des Geschäftsführers für die Größe des Unternehmens angemessen ist.
 
Obwohl die Tabelle sinngemäß auch auf Aktiengesellschaften anzuwenden ist, bleiben diese in der Praxis bisher davon unbehelligt. Wie lange dies noch so bleibt, steht wohl in den Sternen.
 
Quelle: ProFirma 07/08 2010, S. 46/47
Quelle:
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