Wie man mit einem Minijob Geld verbrennen kann
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Minijob, das klingt in den Ohren der Gründer und der Minijobber nach einer guten Gelegenheit, die Gunst des Augenblicks zu nutzen. Das Ziel der Minijobber ist klar, sie wollen häufig mit Hilfe des Minijobs einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt schaffen oder sie wollen sich für besondere Wünsche ein paar Euro dazuverdienen.
Wo liegen die Ziele der Existenzgründer?
In der Anfangsphase der Unternehmensgründung ist das Geld knapp und die Auftragslage oft nicht berechenbar. Mit Einsatz der Minijobber kann der Unternehmer Auftragsspitzen abfangen, ohne die Personalkosten für festangestellte Mitarbeiter einplanen zu müssen. Bis zu diesem Punkt hat der Gründerbetriebswirtschaftlich alles richtig gemacht.
Einstellung des Ehepartners verbrennt Geld
Seinen Ehepartner als Minijobber einzustellen, hat einen ganz anderen Grund - der für Außenstehende nicht so leicht nach vollziehbar ist. Hier treffen und Prestigesucht und Stammtischgerede der Neuunternehmer zusammen und heraus kommt eine fatale Geldvernichtung, auf die der Gründer auch noch stolz hinweist.
Was meinen wir mit Prestigesucht?
Aus unserer Beratungserfahrung trifft der erste Grund auf mindestens die Hälfte der Gründer in den ersten zwei Jahren zu. Die Einstellung eines Angestellten, sei es auch nur der Ehepartner und das auch nur auf 400 Euro Basis, wird zu einem vorzeigbaren Prestigeobjekt. Ganz nach dem Motto: seht her, ich kann es mir leisten einen Angestellten zu beschäftigen. Das macht sich am Stammtisch ausnehmend gut.
Diskussionsrunde in der Kneipe
Steuerberater, wer braucht die schon? Unternehmens- oder Gründungsberater – alles überflüssig! Solange die Diskussionsrunde in der Stammkneipe mit anderen Unternehmern alle Informationen kostenlos liefert, warum soll dann ein Berater teures Geld für den gleichen Rat bekommen? Mit dem gesparten Geld kann noch das eine oder andere Bierchen gezischt werden.
Der zweite Grund ist kein ausgedachtes Szenario, so oder ähnlich kommen Gründer an ihre „wertvollen“ Tipps. Zu diesen Tipps gehört auch der beschriebene Klassiker: Stell deine Ehefrau ein, dann drückst du deinen Gewinn und musst keine Steuern bezahlen. Genau, diesen bierseligen Rat befolgt der Gründer umgehend und stellt seine Frau auf 400 Euro Basis ein.
Das Gründerlexikon fordert: Führerschein für Existenzgründer
Wie viel Geld vernichtet der Gründer ab diesem Zeitpunkt pro Jahr?
Die Ausgangslage: Arbeit für die Frau ist ohnehin genügend da und der Stundenlohn wurde reell und vergleichbar berechnet.
Für einen 400 Euro Job muss der Arbeitgeber pauschale Beiträge und Abgaben in folgender Höhe abführen:
- 13 % des Arbeitsentgelts zur Krankenversicherung,
- 15 % des Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung,
- 2 % des Arbeitsentgelts als einheitliche Pauschsteuer (bei Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte) und
- 0,74 % des Arbeitsentgelts als Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
An die Minijob-Zentrale sind so insgesamt 30,74 Prozent auf 400 Euro an Abgaben zu zahlen.
Quelle: minijob-zentrale.de
Bei 400 Euro im Monat zahlt der Gründer seiner Frau 4.800,- (400 Euro x 12) Euro im Jahr. An Beiträgen und Abgaben muss er pro Jahr einen Betrag von 1.475,52 Euro (4.800 Euro x 30,74%) abführen.
Gewinnentwicklung
Betrachten wir doch mal die Gewinnentwicklung. Bei angenommenen 15.000 Euro Gewinn - das ist für einen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren sehr hoch gegriffen - wird dieser um 6.275,52 Euro auf 8.724,48 (15.000 Euro abzgl. 4.800 Euro abzgl. 1.475,52 Euro) gesenkt.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Bei 15.000 Euro Gewinn zahlt ein Ehepaar keine Einkommensteuer lt. Tabelle. Ob der Gründer den Gewinn nun senkt oder nicht – Einkommensteuer wirdnicht fällig. Die pauschalen Beiträge auf das Minijobgehalt seiner Frau jedoch – die muss der Unternehmer tragen. Wie aus dem Beispiel hervorgeht, hat der Gründer 1.475,52 Euro seines Gewinns verbrannt bzw. zum Fenster hinausgeworfen. Für Prestige und Fehlinformationen gibt man ja gern Geld aus.
Was haben wir in dieser pauschalen Rechnung nicht berücksichtigt?
Das Ehepaar hat im Normalfall noch Sonderausgaben, Gesundheitskosten o.ä. Die zwei oder drei Kinder des Paares wirken sich über den Grundfreibetrag, bzw. das gezahlte Kindergeld ebenfalls auf die Steuerzahlung aus. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, umso höher der Freibetrag, ab dem der erzielte Gewinn der Einkommensteuer unterliegt.
Geht die Stammtischrechnung auf?
Änlich wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist diese Stammtischrechnung zu bewerten.
Fakt ist, die Stammtischrechnung: Ehepartner einstellen und Steuern sparen, stimmt so nicht. Erst ab Größenordnungen von jenseits der 30.000 Euro Gewinnmarke, kann die Einstellung des Ehepartners zu einer nennenswerten Steuerersparnis führen. Unternehmer, die in diesen Regionen arbeiten, haben für solche Kinkerlitzchen in der Regel keine Zeit mehr. Das Tagesgeschäft, die Planung und die strategische Ausrichtung für das Unternehmen sind dann wesentlich einträglicher, als mit Stammtischweisheiten 2,50 Euro Steuern zu sparen.
Ein ganz aktuelles Beispiel zu diesem Szenario aus dem Ratgeber: Selbstständigkeit aus ALG II mit Ehepartner
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Freibetrag
- Multijobber
-
Magazin
- Gründerlexikon fordert Führerschein für Existenzgründer
- Selbstständig und Minijob: Das sollten Sie wissen
- Härteausgleich für Kleingewerbetreibende
-
Online Rechner
- Steuermodelle im Vergleich
-
Ratgeber Fragen
- Selbstständigkeit aus ALG II mit Ehepartner: GbR? Steuer? KV?
- 400 Euro Minijob und Kleingewerbe?
- Einnahme - Überschußrechnung
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.