Wie macht man eigentlich eine Zusammenfassende Meldung?
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Wenn Sie innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte abwickeln oder steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchführen, sind Sie verpflichtet, eine so genannte Zusammenfassende Meldung abzugeben. Diese muss spätestens bis zum zehnten Tag nach einemKalendervierteljahr eingereicht worden sein. Die Erklärung muss an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) am Dienstsitz Saarlouis gerichtet werden. Kleinunternehmer sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie ohnehin keine Umsatzsteuer ausgewiesen hätten.
Wie hat die Meldung zu erfolgen?
§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG bestimmt, dass die Zusammenfassende Meldung auf dem elektronischen Weg abgegeben werden muss. Dies hat gemäß der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Zusammenfassende Meldung abgegeben werden kann. Dies hängt davon ab, ob mit einer Buchhaltungssoftware gearbeitet wird oder nicht. Wenn die Buchhaltungssoftware das XML-Datenformat unterstützt, kann die Meldung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung abgegeben werden. Wenn sie das CSV-Datenformat unterstützt, kommt das Elster Online Portal in Frage. Wenn nur ein anderes Datenformat möglich ist, muss die Schnittstelle manuell programmiert werden. Die Übermittlung erfolgt dann über das BZSt Online Portal.
Zusammenfassende Meldung über XML
In diesem Fall wird die Meldung automatisch über die Buchhaltungssoftware angemeldet. Zur genauen Vorgehensweise sollten Sie daher am besten die Anleitung Ihrer Buchhaltungssoftware überprüfen.
Zusammenfassende Meldung über das Elster Online Portal
Sie müssen sich zunächst für das Elster Online Portal registrieren. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich in unserem Artikel zur Anmeldung informieren, wie das im Detail funktioniert. Loggen Sie sich anschließend in Ihren Account am Elster Online Portal an. Rufen Sie im Menü den Bereich „Formulare“ auf. Hier finden Sie den Punkt „Umsatzsteuer“, dem auch die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung zugeordnet ist.
Nun geht es auch schon mit der Erfassung der entsprechenden Daten in Ihrem Profil los. Sie werden zunächst aufgefordert, Ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. einzugeben, sofern Sie diese nicht in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben. Anschließend geben Sie den Meldezeitraum an. Die Zusammenfassende Meldung wird gewöhnlich für drei Monate gesammelt abgegeben. Daher können Sie hier nur das Jahr und das entsprechende Quartal auswählen. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“. Sie können nun die nächste Seite aufrufen, auf der Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen machen können. Gefordert sind Ihr Name oder der Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer.
Die letzte Seite des Meldevorgangs beschäftigt sich nun mit den zu meldenden Beträgen. Sie müssen für jeden Kunden den Gesamtbetrag für das Quartal eingeben. Hierfür benötigen Sie die USt-IDNr des Kunden. Wenn Sie mehrere Kunden beliefert haben, können Sie beliebig viele weitere Zeilen einfügen. Wenn alle Daten eingegeben sind, können Sie die Meldung absenden.
Zusammenfassende Meldung über den Formularserver des BZSt
Wenn Sie sich nicht in das komplizierte Elster Online Portal einarbeiten möchten, können Sie die Zusammenfassende Meldung auch über den Formularserver des BZSt abgeben. Das entsprechende Formular finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de. Die einzugebenden Daten sind dieselben wie beim Elster Online Portal, allerdings werden sie direkt in ein PDF-Formular eingetippt. Hilfe beim Ausfüllen des Formulars erhalten Sie in der Anleitung, die der BZSt zur Verfügung stellt.
Wenn die Meldung über den Formularserver des BZSt eingereicht werden soll, muss zunächst eine Teilnehmernummer beantragt werden. Ein Link im Formular führt direkt zum Antrag für die Teilnehmernummer. Der ist schnell ausgefüllt und wird auf dem Postweg an das BZSt gesandt. Wenn Sie alle Daten inklusive Ihrer Teilnehmernummer richtig ausgefüllt haben, können Sie über einen Klick auf das Dateiordner-Symbol in der Leiste ganz oben den Upload über den Formularserver starten.
Wenn Sie keine Teilnehmernummer besitzen, können Sie das Formular dennoch ausfüllen. Einen Ausdruck starten Sie durch das Druckersymbol in der Leiste ganz oben. Es wird ein PDF aus dem ausgefüllten Formular erzeugt, das dann ausgedruckt werden kann. Dieses ausgedruckte Formular senden Sie anschließend an die angegebene Adresse (Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis).
Weiterführende Informationen zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie beim BZSt.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Zusammenfassende Meldung
- Abgabe
- Kleinunternehmer
- Elster
-
Magazin
- So wird das Elster Online Portal Ihr Freund
- Inhalt und Ablauf der zusammenfassenden Meldung
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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