Wichtige Änderungen für Arbeitgeber 2011
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Ein neues Jahr hat begonnen und zahlreiche Änderungen treten damit auch wieder in Kraft. Für Arbeitgeber gibt es einige Punkte zu beachten. Vielfach betreffen sie arbeitsmarktpolitische Instrumente, die Sie als Unternehmer entlasten sollten. Diese wurden ursprünglich befristet eingeführt, werden nun aber verlängert. Welche Änderungen das sind, wollen wir Ihnen in diesem Artikel zeigen.
Kurzarbeitergeld: Bezugsfrist verlängert
Die Regelungen bezüglich des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes, die während der Krisenjahre eingeführt wurden, galten ursprünglich bis zum 31.12.2010. Sie sind aber erfreulicherweise vorerst bis zum 31.03.2012 verlängert worden.
Ansprüche für konjunkturelles Kurzarbeitergeld, welche ab dem 01.01.2011 und bis zum 31.12.2011 entstehen, bestehen nun für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Auch die Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld, sowie die Vorschriften zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bleiben bestehen. Ausnahmen gelten lediglich für die Konzernklausel. Überdies kann die Kurzarbeit bis März 2012 auch für Zeitarbeitnehmer angeordnet werden.
Verlängerung von Förderungen
Weiterhin werden verschiedene Förderungen verlängert. So ist der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer auch in diesem Jahr noch möglich. Der Vermittlungsgutschein wird zunächst bis Ende diesen Jahres verlängert. Arbeitslose müssen nun nicht mehr zwei Monate, sondern nur noch sechs Wochen warten, bis sie diesen erhalten. Auch die Weiterbildungsförderungen für ältere Arbeitnehmer wurden bis Ende 2011 verlängert.
Für ausbildende Betriebe gilt, dass sie einen Ausbildungsbonus noch bis Ende 2013 erhalten können, wenn Sie Auszubildende aus einem Unternehmen übernehmen, das durch Insolvenz, Stilllegung oder Schließung aufgegeben wurde.
Insolvenzgeldumlage entfällt 2011
Da Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld haben, wenn ihr Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz den Lohnzahlungen nicht mehr nachkommen kann, müssen Sie als Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage zahlen. Der Umlagesatz, der monatlich zu entrichten ist, betrug 2010 0,41 Prozent. Da sich die Wirtschaftslage im vergangenen Jahr aber deutlich verbessert hat, entstand hierbei ein Überschuss. Dadurch wurde der Umlagesatz für 2011 auf 0,00 Prozent gesenkt.
Weitere Änderungen
Ab dem Jahr 2011 müssen Arbeitnehmer, die aus den EU-Staaten kommen, die erst am 01.01.2004 der EU beigetreten sind, keine Arbeitserlaubnis mehr vorlegen. Dies betrifft allerdings nur saisonale Arbeitskräfte, die im Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt werden. Ebenfalls kann die Arbeitserlaubnis entfallen, wenn die Mitarbeiter im Sägewerk oder in der Verarbeitung von Obst und Gemüse beschäftigt werden. Das entlastet Sie als Arbeitgeber von unnötigem Bürokratieaufwand.
Auch in der so genannten Gleitzone, die bei einem Verdienst zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro vorliegt, kommt es zu Änderungen. Der bisherige Gleitzonenfaktor wird ab 2011 durch den neuen Faktor von 0,7435 ersetzt.
In Anlehnung an: http://www.bmas.de
Quelle:
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