Werbung mit Testergebnissen

(1 Bewertungen) +1 -0

In den vergangenen Artikeln unserer Serie zu irreführender Werbung haben wir Ihnen bereits die Probleme gezeigt, die bei Garantien, Rabatten und Herkunftsbezeichnungen auftreten können. Heute soll es um Probleme bei Werbung mit Testergebnissen gehen. Diese werden sehr gerne in der Werbung angewendet, da großeUntersuchungsorganisationen, wie Stiftung Warentest, allgemein bekannt und anerkannt sind. Das Vertrauen der Verbraucher zum Produkt wird bei positivem Abschneiden in solchen Tests deutlich gestärkt. Allerdings lauern auch hier Gefahren.

Testsieger bei Stiftung Warentest - kann irreführend sein

Die Aussage „Testsieger bei Stiftung Warentest" kann durchaus irreführend sein, wie Gerichte bestätigt haben. In einem Fall, in dem für Tennisschläger mit diesem Wortlaut geworben wurde, hat der Anbieter die Veröffentlichungsquelle des Tests nicht angegeben. Dadurch ergab sich das Problem, das die Kunden den Test nicht selbst ansehen und somit die Wahrheitskraft der Aussage überprüfen konnten.

Das führte zu einer Abmahnung, die sicher jeder Händler verhindern will. Bei der Kennzeichnung der Werbung mit Testergebnissen und Testsiegern muss deshalb immer angegeben werden, wo der Test veröffentlicht wurde, damit die angesprochene Zielgruppe die Aussagen entsprechend überprüfen kann.

Weitere Bedingungen hinsichtlich der Werbung mit Testergebnissen

Ebenfalls müssen Sie bei der Werbung mit Testergebnissen darauf achten, dass Sie aktuelle Ergebnisse verwenden. Wurde der Test bereits wiederholt, gibt es also aktuellere Ergebnisse, so dürfen Sie nicht mit den älteren Ergebnissen werben. Ausnahmen gelten nur, wenn Sie das Datum der Tests angeben und die Waren nicht technisch überholt worden sind und keine neueren Ergebnisse vorliegen.

Ebenso wenig dürfen Sie alleine die Aussage „Testurteil Gut" verwenden. Denn oftmals ist diese Aussage zwar grundsätzlich richtig, das getestete Produkt liegt jedoch unterhalb des Durchschnitts bei diesem Test, so dass die Testnote „Gut" alleine nicht aussagekräftig genug ist. Lediglich bei der Testnote „Sehr Gut" dürfen Sie diese alleine verwenden, selbst wenn andere getestete Produkte die gleiche Note erreicht haben.

Zusätzlich dürfen Sie nur dann mit Testergebnissen werben, wenn die Tests sich auf das angebotene Produkt beziehen. Bei ähnlichen oder baugleichen Produkten gilt eine solche Werbung als irreführend. Eine nicht repräsentative, sondern nur stichprobenartige Untersuchung müssen Sie als solche kennzeichnen, wenn Sie mit deren Testergebnissen werben wollen.

Lesen Sie im nächsten Artikel, was Sie bei Werbung mit Preisen beachten müssen.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Interessantes aus den E-Books

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de