Werbung mit Slogans

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Nachdem wir Sie bereits über Probleme und Fallen bei Werbung mit Herkunftsbezeichnungen, Rabatten, Preisen, Garantien, Testergebnissen und Newslettern, sowie Selbstverständlichkeiten aufgeklärt haben, wollen wir uns heute einem letzten wichtigen Punkt widmen: der Werbung mit Slogans.

Ein Slogan muss immer eine gewisse Aussagekraft haben, die dann auch tatsächlich bewiesen werden kann. Ein paar Beispiele sollen die Fallstricke bei der Werbung mit Slogans verdeutlichen.

Das Kompetenzzentrum

Ein Kälteanlagenbauermeister hat ein Ausbildungszentrum eingerichtet, das er als Kompetenzzentrum bezeichnete. Zusätzlich zu diesem Wort kam noch der Ortsname, an dem das Zentrum ansässig war. Geklagt wurde gegen den Kälteanlagenbauermeister von einem Verband gewerblicher Interessen. Er klagte gegen das Wort Kompetenzzentrum, da dies irreführend sei.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Denn das Wort Zentrum würde beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass hier mehrere Unternehmensteile zusammengeführt würden und der Beklagte zudem eine zentrale Anlaufstelle im jeweiligen Ort für den Kälteanlagenbau sei. Dies ist aber nicht der Fall gewesen, denn es waren weder andere Unternehmen in dem Zentrum vereint, noch war das Unternehmen so groß, dass es als zentrale Anlaufstelle vor allen anderen Kälteanlagenbauern hätte gelten können.

Solange der Vorrat reicht

Ein weiterer beliebter Slogan in der Werbung ist „Solange der Vorrat reicht". Dieser ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Denn er besagt nichts anderes, als dass eine Ware nur solange verkauft wird, wie der Vorrat reicht. Einemengenmäßige Angabe über den Vorrat sei in der Werbung nicht notwendig.

Ausnahmen gelten aber, wenn eine Gratis Zugabe nur solange verteilt wird, wie der Vorrat reicht. Hier muss entweder eine zeitliche Befristung hinzu gesetzt werden oder es muss eine zahlenmäßige Mengenangabe erfolgen.

Fazit zur irreführenden Werbung

Irreführende Werbung erwartet Sie also in vielen Bereichen. Mit den richtigen Kniffs können Sie vielen Problemen und vor allen Dingen Abmahnungen aber aus dem Wege gehen. Achten Sie immer auf konkrete, nachvollziehbare und verständliche Aussagen in der Werbung, die den Verbraucher nicht täuschen, sondern ihn hinreichend informieren. Dann gehen Sie in der Regel auf Nummer sicher.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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