Werbung mit Herkunftsbezeichnungen
(1 Bewertungen)Irreführende Werbung ist immer wieder ein Problem, welche Folgen die Werbung mit Garantien nach sich ziehen kann, haben Sie bereits im letzten Teil unserer Serie gelesen. Heute wollen wir uns mit irreführender Werbung durch Herkunftsbezeichnungen beschäftigen.
„Made in Germany" oder „Germany"
Die beiden Bezeichnungen „Made in Germany" oder „Germany" haben nach Rechtsauffassung die gleiche Bedeutung. Zumindest könnte der Verbraucher dies so sehen. Deshalb darf mit solchen Aufschriften nur dann geworben werden, wenn die Produkte auch tatsächlich in Deutschland gefertigt worden sind oder zumindest zum wesentlichen Teil.
Angelbedarf - Fertigung im Ausland
Das erkannte eine Händlerin für Angelbedarf, die unter anderem auch Messer vertreibt. Diese lässt sie in Lohnfertigung im Ausland produzieren. Auf den Messern ist der Vermerk „Germany" zu finden. Dies lasse darauf schließen, die Produkte seien in Deutschland gefertigt wurden, weshalb die Händlerin verklagt wurde.
Sie versuchte sich aus der Affäre zu ziehen. Das Wort „Germany" solle lediglich besagen, dass die Messer von einem Unternehmen aus Deutschland stammen. Zudem verkaufe sie nicht an Endkunden, sondern an Einzelhändler und Fachgeschäfte.
Das Gericht sah jedoch den Fall anders. Zum einen richte sich das Angebot letztlich an den Endverbraucher, der mit der Aufschrift „Germany" zu Recht davon ausgehen dürfe, dass die Messer in Deutschland hergestellt wurden. Zum anderen sei der Aufdruck nicht entfernbar, so dass er vom Verbraucher gesehen werden könne. Die Aussage, dass die Messer von einem deutschen Unternehmen verkauft werden, begründet somit nicht den Aufdruck. Die Messer müssen also künftig ohne den Hinweis auf Deutschland verkauft werden.
Achten Sie auf echte deutsche Herstellung
Das heißt, wollen Sie Produkte „Made in Germany" verkaufen, was sicher ein sehr gutes Verkaufsargument ist, sollten Sie zunächst sicher gehen, dass die Produkte auch hierzulande gefertigt wurden. Lassen Sie sich dies von Ihrem Lieferanten versichern, selbst wenn er Sie belügt, muss er im Zweifelsfalle für seine Aussagen haften.
Lesen Sie im nächsten Teil mehr zu irreführender Werbung mit Rabatten.
Quelle:
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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