Werbung mit Garantien
(1 Bewertungen)Irreführende Werbung ist ein großes Problem, gerade im Internet. Denn schnell kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, die alles andere als günstig für den Onlinehändler ist. Gerade deshalb sollten die wichtigsten Probleme mit irreführender Werbung bekannt sein. Eine allgemeine Zusammenfassung zum Thema haben wir Ihnen bereits gezeigt, in dieser Serie soll es um konkrete Beispiele gehen, um das Thema zu verdeutlichen. Beginnen wir mit der Werbung mit Garantien.
Garantie und Gewährleistung - das sind zwei Begriffe, die häufig verwechselt werden. Die Gewährleistung stellt die gesetzlich verpflichtende Mängelhaftung des Herstellers dar. Sie beträgt mindestens zwei Jahre. Die Garantie dagegen geht hierüber hinaus, kann länger andauern oder andere Probleme behandeln.
Fehlerhafte Garantieerklärungen
Grundsätzlich müssen Sie für die Wirksamkeit der Garantie eine Garantieerklärung abgeben. Diese muss einen entsprechenden Hinweis beinhalten, dass die Gewährleistung durch die Garantie nicht beeinträchtigt wird. Wird nun mit „24 Monate Garantie" geworben, so fehlt an dieser Stelle der Hinweis darauf, dass diese die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren nicht berührt.
Langjährige Garantien
Auch langjährige Garantien sind eine häufige Fehlerquelle in der Werbung. Grundsätzlich ist eine Garantie über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren nicht erlaubt. Ausnahmen gelten aber, wenn der Garantie ein eigener Vertrag zugrunde liegt. So hat ein Hersteller für Aluminiumdächer mit einer 40-jährigen Garantie geworben. Diese war rechtens, weil sie sich auf Produkte bezog, die bei entsprechender Behandlung auch tatsächlich eine Lebensdauer in dieser Größenordnung erreichten.
Werbung mit Herstellergarantien
Grundsätzlich ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie muss entsprechend gekennzeichnet sein, also in kurzen und verständlichen Sätzen. Schlagwörter, wie 1 Jahr Haltbarkeit oder auch 5 Jahre Bruchsicherheit sind ebenfalls erlaubt. Nicht erlaubt ist jedoch, wenn ein Hinweis fehlt, dass die Herstellerhaftung hierdurch nicht beeinflusst wird.
Lesen Sie im nächsten Teil mehr zur irreführenden Werbung mit Herkunftsbezeichnungen.
Quelle für diese Serie: Werbung im Internet, IT-Recht-Kanzlei
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de