Wer hat Angst vor Kfz-Leasing für Kleinunternehmer?

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Das Kfz- Leasing ist gerade für Unternehmer und Existenzgründer interessant. Es wird zwar derzeit sehr stark auch für Privatpersonen beworben, die vor allen Dingen mit den niedrigen monatlichen Raten angelockt werden sollen, doch lohnt es sich hier nur selten. Denn steuerliche Vorteile, wie es selbst bei Kleinunternehmern der Fall ist, gibt es für Privatpersonen gar nicht.
Aufgrund mangelnden Wissens über das Kfz- Leasing sind jedoch immer noch viele Fragen offen, die hier geklärt werden sollen. Als Faustregel gilt jedoch: Unternehmer, die ein Fahrzeug benötigen, sollten über ein Kfz-Leasing ernsthaft nachdenken.

Kfz-Leasing und die Steuer

Zunächst wird beim Kfz-Leasing das passende Fahrzeug ausgesucht. Es wird hierbei meist ein Neufahrzeug gewählt; bei gebrauchten Fahrzeugen ist ein Leasing mit zusätzlichen Problemen behaftet. Für das Fahrzeug wird eine Anzahlung in vereinbarter Höhe geleistet, die als Betriebsausgabe absetzbar ist. Ebenfalls werden die monatlichen Leasingraten steuerlich abzugsfähig als Betriebsausgaben angesetzt.

Allerdings sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass die betriebliche Nutzung des geleasten Fahrzeuges mindestens 50 Prozent beträgt. Andernfalls kann das Fahrzeug dem privaten Vermögen zugerechnet werden; die steuerlichen Vorteile werden dann wieder aufgehoben. Zudem muss bei nicht ausschließlicher betrieblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt oder die 1%-Regelung angewendet werden. Dabei erhöht sich der Gewinn des Unternehmens um einen Prozentpunkt vom Bruttolistenpreis, den der Kleinunternehmer versteuern muss. Allerdings ist in der Regel die Führung eines Fahrtenbuchs günstiger, wenngleich diese mit mehr Aufwand verbunden ist.

Kfz-Leasing und die dazugehörigen Vereinbarungen

Ein weiterer Punkt beim Kfz Leasing: Das Auto geht nicht ins Eigentum des Kleinunternehmers über. Die Leasingraten sind daher eher als eine Nutzungsgebühr anzusehen. Aus diesem Grund werden im Leasingvertrag verschiedene Vereinbarungen getroffen. So darf zum Ende der Laufzeit beispielsweise ein vereinbarter Kilometerstand nicht überschritten sein oder das Fahrzeug muss einen bestimmten Restwert aufweisen. Wird der vereinbarte Wert nicht eingehalten, muss der Leasingnehmer hierfür nachzahlen.
Die bessere Variante ist in der Regel die Vereinbarung einer gewissen Kilometerleistung während der Laufzeit, da diese beeinflusst werden kann. Die Wertentwicklung beim Kfz-Leasing zu vereinbaren ist schwierig, da diese nicht beeinflusst werden kann. Zudem kommen auf den Kleinunternehmer in der Regel Kosten für eine Vollkasko- Versicherung zu, mit der sich der Leasinggeber absichern will.

Quelle:
Motor Talk

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