Wenn Mitarbeiter wegen Schnee zu spät kommen

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Die Witterungsbedingungen im Dezember 2010 und im Januar 2011 haben uns allen gezeigt, dass es in Deutschland doch noch einen echten Winter gibt. Vielfach kamen vielleicht auch Ihre Mitarbeiter zu spät wegen des Schneechaos. Doch hier sollten Sie einige Grundlagen kennen, denn nicht immer sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, für die verpassten Arbeitszeiten trotzdem Entgelt zu zahlen.

Das Wegerisiko tragen die Arbeitnehmer

Grundsätzlich müssen Sie kein Entgelt für versäumte Arbeitszeit zahlen, wenn die Mitarbeiter langsamer fahren mussten, weil die Straßenverhältnisse das vorgaben. Denn das so genannte Wegerisiko tragen alleine Ihre Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten nur, wenn Sie in entsprechenden Tarifverträgen vereinbart wurden.

Um aber nicht unnötigen Stress zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu verursachen, können Sie durch die Gewährung von Urlaubstagen oder das Abbummeln von Überstunden die versäumten Zeiten dennoch bezahlen. Somit ist beiden Seiten geholfen.

Wann Sie zahlen müssen

Es gibt allerdings auch einige Fälle, in denen Sie trotz fehlender Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter weiterhin Entgelt zahlen müssen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde und Ihre Mitarbeiter deshalb gar keine Chance haben, an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen.

Müssen Sie Ihr Unternehmen dagegen schließen, weil Sie keine Warenvorräte mehr haben und diese auch nicht in angemessener Zeit eintreffen, trifft die Mitarbeiter ebenfalls keine Schuld. Sie müssen trotzdem weiter zahlen.

Überstunden sind Pflicht

Sollten Ihre Mitarbeiter länger arbeiten müssen, um Waren entgegen zu nehmen oder die Öffnungszeiten auszuweiten, damit Ihre Kunden versorgt werden können, dürfen Sie diese Überstunden anordnen. Ihre Mitarbeiter sind dann verpflichtet, diese auch abzuleisten. Ein weiteres typisches Beispiel für diesen Fall wäre es, wenn Sie Ihre Mitarbeiter benötigen, um das Stromnetz wieder in Gang zu setzen.

In Anlehnung an: D IHK-Newsletter InfoArbeitsrecht 01/2011, S. 4

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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