Wenn der Staatsanwalt die Auktion eröffnet

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Mit der Seite www.justiz-auktion.de ist eine Homepage online gegangen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Güter und Waren an den Meistbietenden zu verkaufen. Anders als bei den großen privaten Auktionshäusern sind die Verkäufer aber ausschließlich die Justizbehörden, die Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher. Dadurch soll den Käufern ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet werden.

Diese Waren können Sie kaufen

Bei der Justiz-Auktion lassen sich nahezu alle nur erdenklichen Waren ersteigern. Angefangen von den Büroeinrichtungen der Justizbehörden, die nicht mehr benötigt werden über Fundsachen, deren rechtmäßiger Eigentümer nicht ermittelt werden kann, bis hin zu Waren und Gütern, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden.

Die Waren, die über die Justiz-Auktion verkauft werden, sind übersichtlich in Kategorien eingeordnet, so dass sowohl Schmuck, als auch Spielwaren, Bekleidung und Bücher, um nur einige Beispiele zu nennen, ersteigert werden können. Ausnahmen gelten für beschlagnahmte Waren, die das Ansehen der deutschen Justizbehörden negativ beeinflussen könnten. Hierzu zählen insbesondere Waffen, pornografische und gewaltverherrlichende Darstellungen.

Diese Versteigerungsformen gibt es

Bei der Justiz-Auktion wird in drei Varianten der Versteigerung unterschieden. Zum Einen gibt es die Versteigerung nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts, zum Anderen die Versteigerung nach den Vorschriften des privaten Rechts und zum Dritten die Versteigerung nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts.

In den Bereich der Versteigerungen nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts fallen alle beweglichen Waren, die durch Pfandrechte oder andere Rechte an den Staat übergegangen sind. Die Versteigerungen nach den Vorschriften des privaten Rechts erfolgen für ausgesonderte Büroeinrichtungen und andere Güter des Staates, für Fundsachen, für Waren, die von Gerichtsvollziehern im Rahmen des Selbsthilfeverkaufs veräußert werden und für Waren, an denen der Staat das Eigentumsrecht erworben hat. Für diese Versteigerungen wird auch eine Gewährleistung geboten. Versteigerungen nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts beinhalten alle Waren, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden.

So ersteigern Sie Ihre Waren

Nach einer schnellen und einfachen Anmeldung bei Justiz-Auktion können Sie alle Waren ähnlich wie bei den großen privaten Auktionshäusern ersteigern. Ein Höchstgebot, das Sie eingeben, wird automatisch nur soweit in Anspruch genommen, bis Sie der Höchstbietende sind.

Da alle Verkäufer Organe des Staates sind, verspricht die Justiz-Auktion ein hohes Maß an Sicherheit. Der Staat garantiert für die korrekte Lieferung der ersteigerten Waren. Sie können die Waren nach Terminabsprache vor Ort abholen, im Regelfall wird sie aber auf dem Postwege versandt.

Fazit

Die Justiz-Auktion bietet eine sichere Variante zur Ersteigerung verschiedenster Gegenstände. Sie ermöglicht es auch Ihnen als Unternehmer, ausrangierte Büroeinrichtungen kostengünstig zu erwerben. Ein Blick auf die Homepage lohnt sich damit allemal.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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