Welche Steuererklärungen muss ich überhaupt abgeben? FAQ 22
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Mit dieser Frage beschäftigen sich Gründer oft schon vor dem eigentlichen Start in die Selbständigkeit. Die Angst beim Finanzamt etwas falsch zu machen oder ein Formular nicht oder zu spät abzugeben, sitzt bei den meisten Unternehmern tief. Im nachfolgenden erläutern wir, wann ein Unternehmer verpflichtet ist, eine Erklärung zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, abzugeben.
Einkommensteuererklärung
Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft bezogen haben, sind verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Erklärung bedeutet nicht, dass auch Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegen die Einkünfte bspw. unter 410,- EUR pro Jahr, fallen sie unter den so genanntenHärteausgleich.
Fazit
Selbst wenn keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer entsteht gem. § 1 UStG, wenn ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG Lieferungen und sonstigen Leistungen, im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer verpflichtet. Ausgenommen davon sind nur die Unternehmer, die Umsätze ausführen, die gem. § 4 UStG steuerbefreit sind bspw. Versicherungsvertreter oder Ärzte. Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist es nicht ausschlaggebend, ob während des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) beim Finanzamt abgegeben wurden.
Umsatzsteuervoranmeldungen
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nur beim Überschreiten gewisser Grenzen der Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr abgegeben werden. So müssen Unternehmer monatlich eine UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr mehr als 7.500,- EUR betragen hat. Vierteljährlich muss der Unternehmer die UStVA abgeben, wenn die Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr zwischen 1.000,- und 7.500,- EUR lag. Unternehmer mit einer Umsatzsteuerschuld unter 1.000,- EUR im Vorjahr müssen keine UStVA abgeben. Weitere Fakten können im folgenden Artikel nachgelesen werden: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben FAQ 20
Kleinunternehmer
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG anwenden, müssen ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Der Kleinunternehmer muss allerdings nur den Umsatz aus dem Jahr der Erklärung und dem Vorjahr auf der ersten Seite der Erklärung eintragen.
Innergemeinschaftlicher Lieferverkehr
Werden von einem Unternehmer Waren in einen anderen EU Staat geliefert, ist diese Lieferung unter der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 i.V.m. § 6a UStG. Diese Umsätze sind in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung zu erfassen.
Umsatzsteuerfreie Berufe
Die Umsätze bestimmter Berufe sind umsatzsteuerbefreit gem. § 4 UStG. Zu diesen Berufen zählen u.a. Hebammen, Ärzte oder Versicherungsvertreter.
Gewerbesteuererklärung
Der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbetreibende, denn jeder Gewerbetrieb (im Sinne des § 15 Abs 2 EStG), der im Inland betrieben wird, unterliegt der Gewerbesteuer gem. § 2 GewStG.
Gem. § 1 GewStG erheben die Gemeinden die Gewerbesteuer.
Muss die Gewerbesteuererklärung zur Gemeinde?
Die Gewerbesteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest und erlässt den Messbescheid. Auf der Grundlage des Messbescheides setzt die Gemeinde die Gewerbesteuer fest.
Gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?
Natürlichen Personen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag in Höhe von 24.500,- EUR zu. Das bedeutet, dass vom Gewerbeertrag der Freibetrag abgezogen wird. Liegt bspw. der Gewerbeertrag eines Unternehmens bei 18.000,- EUR abzgl. des Freibetrages von 24.500,- EUR verbleibt ein Betrag von ./. 6.500,- EUR. In dem Fall ist keine Gewerbesteuer zu zahlen.
Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG steht hingegen kein Freibetrag zu.
Unterliegt ein Freiberufler auch der Gewerbesteuer?
Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Näheres zur Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im folgenden Beitrag beschrieben:So unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18.
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 9. März 2010
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