Welche Berufsgenossenschaft ist für wen zuständig?

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Teil 1 von 2 aus der Serie:
Berufsgenosschenschaft

Berufsgenosschenschaft



Eine häufige Frage von Existenzgründern, denn nicht jeder Gründer wird von der selben Berufsgenossenschaft begleitet. Je nach Branche muss die zuständige Berufsgenossenschaft gewählt werden.

Was haben die Berufsgenossenschaften für eine Aufgabe?

Berufsgenossenschaften...

  1. sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
  2. helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie durch die Arbeit bedingte Berufsgefahren.
  3. geben finanzielle Unterstützung des Betroffenen bei einem beruflichen Unfall.
  4. unterstützen bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation eines beruflich verunfallten Beschäftigten.

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Sozialversicherung, also ähnlich wie die gesetzlichen Krankenversicherungen zu werten. Sie werden nur durch die Beiträge der Mitglieder finanziert.

Schulungen in Unternehmen

Darüber hinaus ist die Berufsgenossenschaft für die Unterweisung der Fach- und Führungskräft verantwortlich. In den genosschenschaftseigenen Schulungszentren werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bzw. die Sicherheitsbeauftragten der Firmen geschult.

Ersthelfer - Ausbildung

Ebenfalls in der Verantwortung der Berufsgenossenschaft liegt die Ausbildung zum Ersthelfer. Hier wreden eine bestimmte Anzahl von Angestellten zum Ersthelfer ausgebildet. Nach der Grundschulung erfolgt alle zwei Jahre eine Fortbildung der Ersthelfer.

Anzahl der erforderlichen Ersthelfer

Die Anzahl der Ersthelfer ist auf die Unternehmensgröße und -branche abgestellt.

Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer Pflicht. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Mitarbeiter eine Ersthelferausbildung besitzen und in sonstigen Betrieben 10 %.

Ist ein Existenzgründer zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet?

Die Unternehmen, also auch die Existenzgründer sind zur Mitgliedschaft nicht in allen Fällen gezwungen. Es wird trotzdem häufig von einer Pflichtmitgliedschaft gesprochen, ähnlich derIHK Pflichtmitgliedschaft. Für gewöhnlich melden die Gewerbeämter unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung den neuen Unternehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Im zweiten Teil unserer Serie gehen wir näher auf die Befreiung von der Berufsgenossenschaft ein.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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