Wechsel der privaten Krankenversicherung, was geschieht mit der Altersrückstellung?
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Privat Krankenversicherte, vor allem Männer in der Altersgruppe von 1-49 Jahren, die wegen der Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 mit Wechselgedanken beschäftigen, stellt sich die Frage, was aus ihrer Altersrückstellung wird. Wer innerhalb der gleichen Versicherung in einen anderen Tarif wechselt, erhält die Altersrückstellung aus dem vorherigen Tarif voll angerechnet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen kann die Altersrückstellung nur mitgenommen werden, wenn der Versicherungsvertrag zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2009 gekündigt und in den Basistarif des neuen Versicherers gewechselt wird. Bei einem weiteren Wechsel von Versicherer zwei zu Versicherer drei geht die Altersrückstellung verloren. Die Höhe der zu übertragenen Altersrückstellung ermittelt sich nach dem Basistarif.
Beispiel:
Ein Versicherter hat in seiner Versicherung eine Altersrückstellung in Höhe von 9.000,- EUR aufgebaut, im zugrunde liegenden Basistarif hätte er aber nur eine Altersrückstellung von 5.000,- EUR aufgebaut. Wechselt dieser Versicherte nun in eine andere Gesellschaft, kann er die Altersrückstellung von 5.000,- EUR mitnehmen. Die restlichen 4.000,- EUR sind nur dann nicht verloren, wenn er bei seiner alten Versicherung eine Zusatzversicherung abschließt, auf die dieser Betrag übertragen werden kann. Hat aber der Versicherte nur eine Altersrückstellung von 3.500,- EUR aufgebaut, kann auch nur dieser Betrag übertragen werden.
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