Was tun gegen Bilderklau?
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Bilderklau im Internet ist schon seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema, das immer wieder für Aufsehen sorgt. Doch den wenigsten ist bewusst, was sie dagegen tun können. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die man nutzen kann.
Die Rechtslage
Bei Fotos gilt generell das Urheberrecht. Dieses besagt, dass der Urheber, also der Fotograf, alleine entscheiden kann, wo, wie lange und in welchem Rahmen seine Fotos veröffentlicht werden dürfen. Ebenfalls hat er das Recht, das sein Name bei Verwendung seiner Bilder genannt wird.
Liegt eine Erlaubnis durch den Urheber nicht vor, wird aber dennoch ein Foto genutzt, so kann der Urheber gegen die unerlaubte Nutzung vorgehen. Hat er die Nutzungsrechte übertragen, etwa an eine Bildagentur, wird diese gegen die Rechteverletzung vorgehen.
Die ersten Schritte beim Bilderklau
Häufig wird beim Bilderklau in mehreren Etappen vorgegangen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen:
Die E-Mail
So kann etwa eine freundliche E-Mail an den Webseitenbetreiber geschickt werden, in der auf die Verstöße gegen das Urheberrecht hingewiesen und um Unterlassung gebeten wird. Diesen sehr freundlichen Weg lohnt es sich zu gehen, wenn der Schaden recht gering ist und der Gang zum Anwalt sich nicht lohnt. Zusätzlich kann der Rechteinhaber, also Fotograf oder Agentur, eine Rechnung stellen.
Die Abmahnung
Sollte die E-Mail keine Wirkung zeigen, kann eine Abmahnung erstellt werden. Darin wird der Nutzer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In dieser verpflichtet er sich, die Bilder von seinen Seiten zu entfernen. Hinzu kommt die Aufforderung zur Angabe der bereits erfolgten Nutzungsdauer und wo diese stattfand. Sie dient zur Berechnung des zu fordernden Schadensersatzes.
Berechnung entstandener Ansprüche
Nachdem der Bilderklauer die oben genannten Angaben gemacht hat, kann die Berechnung entstandener Ansprüche erfolgen. Hierbei werden die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde gelegt. Sollte der abgemahnte Webseitenbetreiber sich weigern, die Angaben zu machen, kann er auf gerichtlichem Wege dazu gezwungen werden.
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- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
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Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
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Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
kommentiert von Gast am 14. Oktober 2010
Danke für diesen Artikel! Was kann ich für die Nutzung von Fotos einer Ferienwohnung verlangen, die von meiner Website (auch noch mit Rahmen ...) kopiert worden sind? Diese sieben Fotos werden als Angebot in einem Ferienwohnungsportal verwendet. Vielen Dank, Hans.
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