Was Sie zum Insolvenzverfahren wissen sollten
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Gerade Existenzgründer wollen sich kaum mit dem Insolvenzverfahren beschäftigen. Schließlich sind sie von ihrer Idee überzeugt und erhoffen sich entsprechende Erfolge davon. Doch damit alleine ist es meist nicht getan.
Allzu oft kann es trotz genauer Wissensstände zu einer Insolvenz kommen, weshalb sich bereits Gründer damit auseinandersetzen sollten. Nur so können sie im Fall, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, schnell und sicher handeln. Dabei ist zunächst zu sagen, dass Insolvenzverfahren einen Großteil der Betriebe betreffen, die noch jünger als vier Jahre sind. Gerade in den ersten Jahren ist also das Risiko besonders hoch.
Frühzeitig handeln, um das Insolvenzverfahren zum Positiven zu wenden
Wichtig ist es in jedem Fall, frühzeitig zu handeln. Sobald sich Zahlungsprobleme bemerkbar machen, sollten Unternehmer reagieren. Je schneller ein Insolvenzantrag gestellt wird, desto höher sind die Chancen, das Unternehmen zu retten. Die größten Fehler dabei sind eine zu lange Wartezeit und die nicht mehr fristgemäße Bedienung von Gläubigern wie Krankenkasse oder Finanzamt.
Außerdem sollte der Bank die Situation des Unternehmens nicht verheimlicht werden. Dadurch käme es zum massiven Vertrauensverlust, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens so ausarten kann, dass eine zweite Chance zur Sanierung nicht mehr gegeben ist. Idealerweise stellen Sie als Unternehmer den Antrag auf Insolvenz selbst. Das wirkt nach außen hin besser und Sie haben noch die Chance, sich Ihren Gläubigern zu erklären.
Keine falschen Rettungsaktionen
Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass Sie das Unternehmen nicht retten, indem Sie eigene Mittel nachschießen oder sich selbst für Kredite des Unternehmens verbürgen. Im schlimmsten Fall kann dies als Insolvenzverschleppung angesehen und strafrechtlich verfolgt werden. Im besten Fall ernten Sie private Schulden, die Sie nur mit dem Verbraucher-Insolvenzverfahren wieder loswerden können.
Des Weiteren sollten Sie mit dem eingesetzten Insolvenzverwalter vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sieht er eine Chance, das Unternehmen fortzuführen, kann das Insolvenzverfahren als Chance für einen Neuanfang dienen. Gemeinsam können Sie ein Konzept erarbeiten, dem natürlich die Gläubiger zustimmen müssen. Sind die Erfolgsaussichten gut, kann dies jedoch einen echten Neuanfang bedeuten.
Gelingt die Unternehmensfortführung dagegen nicht, muss die Masse, also das Vermögen des Unternehmens, veräußert werden. Aus den Erlösen werden die Gläubiger dann anteilig bedient. Allerdings muss für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens so viel Masse vorhanden sein, dass die Verfahrenskosten getragen werden können. Andernfalls kommt es zur Ablehnung mangels Masse.
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