Was Sie zum Handelsregistereintrag und zum Handelsregister wissen sollten

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Ein Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma sowie den Ort seiner Handelsniederlassung beim zuständigen Handelsregister einzutragen. Darüber hinauskann sich jeder Gewerbetreibende in das Handelsregister eintragen lassen und wird damit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Eintragung erfolgt beim Handelsregistergericht der örtlich zuständigen Amtsgerichte.

Welche Daten werden im Handelsregister eingetragen?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert:

1.    Abteilung A (HRA)

In der Abteilung A werden die Einzelkaufleute bspw. der Einzelkaufmann (e.K.) und die Personengesellschaften, wie die Offene Handelsgesellschaft ( OHG) oder die Kommanditgesellschaft ( KG) eingetragen. Von den Firmen werden u.a. der Sitz und die Rechtsform, Inhaber und Gesellschafter, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens und das Erlöschen einer Firma gespeichert.

2.    Abteilung B (HRB)

In der Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften, wie bspw. die Aktiengesellschaft ( AG) und dieGesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH) geführt. Über die Datenerhebung in Abteilung A hinaus wird von den Firmen der Gegenstand des Unternehmens eingetragen. Weiterhin werden bei einer AG die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstandes und bei der GmbH die Höhe des Stammkapitals und dieGeschäftsführer erfasst.

Eintragung in das elektronische Handelsregister

Seit dem 01. Januar 2007 können sich die Firmen ausschließlich im elektronischen Handelsregister eintragen lassen. Eine Eintragung in das Papierregister ist mit der Umstellung nicht mehr möglich.

Registerportal der Länder

Die Bundesländer haben sich zu einem gemeinsamen Registerportal zusammengeschlossen. Interessierte Unternehmer können im Registerportal kostenlos nach Firmen suchen und Veröffentlichungen abrufen. Die übrigen Abrufe sind kostenpflichtig, bspw. kostet der Aktuelle Ausdruck (AD) einer Firma 4,50 EUR.

Wo sind Handelsregistereintragungen noch abrufbar?

Die Handelsregistereintragungen lassen sich ebenso über das zentrale Unternehmensregister abrufen. Das Unternehmensregister ist Bestandteil des elektronischen Bundesanzeigers.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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