Was Sie bei der Löschung einer Limited beachten sollten
(1 Bewertungen)
Die Gründung einer englischen Limited lockt bereits seit einiger Zeit zahlreiche Unternehmer nach England. Doch allzu positiv sollte man sich diese Rechtsform nicht vorstellen, da sie auch einige Gefahren birgt. Insbesondere dann, wenn es um eine Löschung der Limited in England geht, sollten Unternehmer gut aufpassen.
Annahme einer neuen Gesellschaft
Die Löschung der Limited kann nämlich zu Problemen mit dem Fiskus führen, sofern die Geschäfte nach der offiziellen Löschung in England weiter geführt werden. Der deutsche Fiskus geht dann davon aus, dass es sich um eine neue Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen handelt. Daraus folgt, dass sämtliche Anlagegüter, die sich in der Limited befanden, automatisch auf das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft übergehen - und zwar mit ihrem tatsächlichen Wert.
Einstufung als Kapitalerträge
Da die englische Limited ähnlich der deutschen GmbH aufgebaut ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Differenz zwischen Buch- und Zeitwertals verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird. Dies bedeutet, dass die Differenz eine Gewinnerhöhung der Limited ergibt, die wiederum als Kapitalertrag versteuert werden muss. Das geht aus einem Urteil der Oberfinanzdirektion Hannover hervor. Mit Verfügung vom 03.07.2009 unter dem Aktenzeichen S 2700 - 5 - StO 241/244 wurde die Verfügung erlassen und sollte allen Unternehmern mit einer Limited zu denken geben.
Quelle:
Pro Firma 11/2009, S. 54Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Kommentare
Interessantes aus dem Magazin
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Lexikon
Aus dem Magazin
Briefpapier - Mit Rechnungen begeistern
Wie das individuelle Firmenlogo auf der Visitenkarte seinen Platz finden muss, ist es auch ein Mus...
Dropshipping, das sollte man beachten - unser Interview für Onlineshopbetreiber
Dropshipping ist für Wiederverkäufer ein lukratives Geschäft mit wenig ...
Das Geschäftsmodell: Ein eigener Onlineshop
Im 1. Teil der Serie „Das Gründerlexikon begleitet einen Onlineshop für ein Jahr“ wurde der Modesc...
Aus dem Ratgeber
Vorgehensweise Bank
Hallo zusammen, ich habe per Zufall diese Forum hier entdeckt und bin wirklich positiv überrascht. ...
Kurz vor der Unternehmensgründung (Kleinunternehmer)
Hallöchen, kurz zu meiner Situation. Ich betreibe einen Blog und dieser hat mittlerweile mehrere ...
Unter was und wie sollte ich am besten meine Gewerblichen tätigkeiten anmelden
Möchte eine existenz gründen. Als was und wie sollte ich mehrere gewerbe in den bereichen: Import...