Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5

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Liegen die gesamten Einnahmen eines Jahres 1.1.-31.12. voraussichtlich unter 17.500,- muss der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Er gilt umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist nur ein Begriff des Finanzamtes, speziell des UStG. Er hat nie mit dem Umfang des Unternehmes im zeitlichen Sinne zu tun.

Zu beachten ist dabei außerdem, dass die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nur für das erste Jahr gilt bzw. das Vorjahr. Bei Existenzgründern gibt es kein Vorjahr, so dass die Umsatzgrenze für das erste Geschäftsjahr berechnet wird. Allerdings unterscheidet man hier auch nach der monatlichen und der taggenauen Abrechnung, was vor allem Gründer betrifft, die im laufenden Kalenderjahr ihr Unternehmen gegründet haben. Dabei wird dann die günstigere Variante vom Finanzamt akzeptiert, um den Kleinunternehmer-Status beibehalten zu können.

Beispiel:

Unternehmer L gründet am 01.04.2010 sein Unternehmen als Kleinunternehmer. Damit ist er von der Umsatzsteuer befreit, da sein Umsatz voraussichtlich nicht über 17.500 Euro aufs Jahr hochgerechnet wird. Er erzielt einen Umsatz von 13.000 Euro im ersten Geschäftsjahr. Damit er die Kleinunternehmerregelung weiter nutzen kann, darf er einen maximalen Umsatz von 13.125 Euro erzielen (17.500 / 12 * 9 Monate).

Überschreitet er diesen Umsatz, so kann er im kommenden Jahr nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Mit seinen 13.000 Euro Jahresumsatz kann er auch 2011 noch als Kleinunternehmer agieren, allerdings darf sein Gesamtumsatz 2011 nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Besonders wichtig hierbei ist die Betonung des Umsatzes, das heißt, alle Einnahmen, die dem Geschäftszweck dienen, werden berücksichtigt. Es geht nicht um den Gewinn, der aus dem Unternehmen erzielt wird. Die Ausgaben des Unternehmens können somit bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt werden.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Evelyn Brandies
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