Was darf ein Hausmeisterservice alles für Arbeiten erledigen?

(11 Bewertungen) +11 -0

Teil 1 von 2 aus der Serie:
Hausmeisterservice FAQ 26

Hausmeisterservice FAQ 26


Hausmeisterdienste sind beliebte Dienstleistungen, die im Rahmen von Existenzgründungen regen Zulauf haben. Unklar sind dabei fast immer die Informationen über die Tätigkeiten, die der Hausmeister ausüben darf. Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschland darf grundsätzlich erst einmal jeder ein Gewerbe unabhängig von seinen Qualifikationen anmelden. Einschränkungen erfährt diese Gewerbefreiheit nur dann, wenn überwiegend TätigkeitGrundsätzlich definiert das Gewerberechten ausgeübt werden, die einer Ausbildung oder Meisterqualifikation bedürfen.

Leser, die diesen Artikel gelesen haben, haben auch die folgenden Artikel gelesen:

Der Hausmeister darf also Gartenpflege ausüben. Auch allgemeine Reinigungsarbeiten und kleinere Reparaturarbeiten darf der Hausmeister durchführen, sofern diese nicht aufgrund ihrer speziellen Anforderungen eines Meisterbetriebes bedürfen. Die grundsätzliche Instandhaltung einer Wohnanlage darf in den Händen eines Hausmeisters liegen. Auch überwachende Tätigkeiten, zum Beispiel der Tiefgarage oder die Kontrolle der Heizungsanlagen, dürfen vom Hausmeister durchgeführt werden.

Hausmeister mit WerkzeugGrundsätzlich definiert das Gewerberecht, dass der Hausmeister alle instandsetzenden und pflegerischen Aufgaben übernehmen darf, bei denen es sich nicht - und vor allem nicht überwiegend - um fachspezifische, handwerkliche Tätigkeiten handelt.

Muss der Hausmeister seine Tätigkeit bei der Handwerkskammer anmelden?

Die Hausmeistertätigkeit bedarf grundsätzlich keiner besonderen Erlaubnis. Sie muss aber dem zuständigen Gewerbeamt als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden (bequem per Post möglich). Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird dann vom Gewerbeamt die zuständige Handwerkskammer über die Aufnahme des Gewerbes informiert. Da es sich nicht um eine meldepflichtige Tätigkeit handelt, sich der Hausmeister also nicht mit einem Handwerk selbständig macht, für das eine besondere Qualifikation wie die Meisterprüfung vorliegen muss, ist er auch nicht verpflichtet, seine Tätigkeit eigenständig und formell der Handwerkskammer aufzuzeigen.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass dann auch tatsächlich nur Tätigkeiten, die im Rahmen der Hausmeistertätigkeit ausgeübt werden dürfen, von diesem angeboten werden. Macht sich ein Handwerker als Hausmeister selbständig und erledigt in diesem Handwerk auch spezielle Auftragsarbeiten, so ist die Tätigkeitsaufnahme für das spezielle Handwerk auch im Rahmen der Hausmeistertätigkeit meldepflichtig. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeit auch eigenständige Tür- oder Fenstereinbauarbeiten erledigen würde.

Im zweiten Teil unserer Serie erfahren Sie, welche Tätigkeiten ein Hausmeister nicht ausüben darf.

Das könnte Sie auch interessieren: Vergleichstest Auftragsverwaltung.

Quelle:
PDF der Handwerkskammer Flensburg (Link deaktiviert, da PDF nicht mehr auf dem Server)

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de