Was darf der GEZ-Prüfer?
(2 Bewertungen)Über die Prüfer der GEZ halten sich viele hartnäckige Gerüchte. Kein Wunder, versuchen diese doch, mit teilweise sehr fragwürdigen Methoden in Wohnungen zu gelangen, um diese auf Rundfunkgeräte zu untersuchen. Wir klären einige dieser Mythen auf.
Die häufigsten Fragen
Darf der GEZ-Beauftragte in meine Wohnung?
Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie in nicht in Ihre Wohnung lassen. Die GEZ hat zwar einen Auskunftsanspruch, darf aber nicht ohne Erlaubnis Ihre Wohnung betreten. Das gilt auch dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sie nicht angemeldete Rundfunkgeräte bereithalten.
Darf mit der GEZ-Prüfer drohen?
Der GEZ-Beauftragte darf Ihnen natürlich nicht drohen. Weder mit irgendwelchen Strafen noch mit sonst irgendetwas. Auch die Drohung damit, dass er mit der Polizei zurückkommt, wenn Sie ihn nicht in Ihre Wohnung lassen, ist völlig haltlos. Die Polizei dürfte sich kaum dafür interessieren, schließlich handelt es sich bei der GEZ um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das keinerlei Rechte in Bezug auf den Zutritt zu Ihrer Wohnung hat.
Darf der GEZ-Beauftragte meine Nachbarn ausfragen?
Ja, Ihre Nachbarn darf der GEZ-Beauftragte tatsächlich befragen, auch in Bezug auf Ihre Geräte. Natürlich haben diese aber keine Pflicht dazu, ihm Auskunft zu geben. Wenn Sie es dennoch tun, haben Sie leider Pech gehabt.
Unterhält die GEZ Peilsender zur Aufspürung nicht angemeldeter Geräte?
Solche Geräte werden von der GEZ selbstverständlich nicht eingesetzt. Warum sich dieses Gerücht dennoch so hartnäckig hält, ist schon fraglich, denn eigentlich ist es doch logisch: Gäbe es solche Peilsender, könnte man es sich sparen, teure GEZ-Beauftragte durch die Siedlungen zu schicken, die versuchen, die Einwohner auszuquetschen.
Woher weiß die GEZ, dass ich umgezogen bin?
Solche Informationen erhält die GEZ direkt vom Einwohnermeldeamt. Die Ämter informieren die GEZ über alle An- und Abmeldungen. Auch Todesfälle werden übermittelt.
Darf der GEZ-Beauftragte einfach in meinem Namen ein Gerät anmelden?
Wenn er ausreichende Anhaltspunkte dafür hat, darf er das tatsächlich. Wenn er bei Ihnen an der Haustüre klingelt und er im Hintergrund einschlägige Fernsehsendungen hören kann, ist dies Anhaltspunkt genug.
Die Änderungen ab 2013
Immerhin dürfen wir ab 2013 aufatmen. Wenn nämlich die geräteabhängige Gebühr wegfällt, gibt es im Prinzip nichts mehr, was die GEZ-Prüfer überprüfen könnten. Wie viele Wohnungen es in einem Haus gibt, können sie problemlos von vor der Wohnungstüre aus entscheiden. Dementsprechend dürften sich Gespräche mit Prüfern zukünftig auf wenige Gelegenheiten beschränken.
Quellen:
ARD / ZDFBZ Berlin
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gebühr
-
Magazin
- Die GEZ von Morgen: Was sich 2013 bei den Rundfunkgebühren tut
- Die wichtigsten Facts zur Gebührenpflicht in der GEZ
- So funktioniert die Befreiung von der GEZ
- Die Zusammensetzung der GEZ Gebühren
- Zwangsvollstreckung: Was der Gerichtsvollzieher alles darf!
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- Sabine Hutter
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