Was bedeuten die Steuerklassen auf Ihrer Lohnsteuerkarte

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Teil 1 von 4 aus der Serie:
Steuerklassen


Alle unbeschränkt einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer werden an Hand ihrer auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse besteuert. Die Höhe der monatlich abzuführenden Lohnsteuer wird je, nach der festgelegten oder bei Ehepaaren nach der gewählten Steuerklasse berechnet. Die Bedeutung der einzelnen Steuerklassen wollen wir im nachfolgenden Artikel näher erläutern.

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 gilt vor allem für ledige Arbeitnehmer. In diese Steuerklasse werden weiterhin geschiedene Arbeitnehmer, verheiratete Arbeitnehmer deren Ehepartner im Ausland wohnen, dauerhaft getrennt lebende Ehegatten und verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner im Vorjahr verstorben ist, eingruppiert.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 wird nur in sehr engen Grenzen an Personen aus der Steuerklasse 1 vergeben. Steht den Arbeitnehmern aus der Steuerklasse 1 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, darf die Gemeinde die Steuerklasse 2 auf der Lohnsteuerkarte bescheinigen. Der Alleinerziehende muss der Gemeinde schriftlich versichern, dass die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag vorliegen. Die Voraussetzungen liegen bspw. vor, wenn der Arbeitnehmer alleinerziehend ist und zu seinem Haushalt mindest ein Kind zählt, für das dem Arbeitnehmer ein Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld zusteht.

Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 kann von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden. Verwitwete Arbeitnehmer können die Steuerklasse 3 nur dann wählen, wenn ihr Ehepartner im laufenden Jahr verstorben ist. Dauernd getrennt lebende Ehegatten können die Steuerklasse 3 nicht wählen. Gleiches gilt für Ehepaare, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt.

Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 kann ebenfalls nur von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden. Die Ehepartner müssen im Inland wohnen und dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse 5

Wurde von einem verheirateten Arbeitnehmer die Steuerklasse 3 gewählt, wird der Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 5 eingruppiert. Die Regeln der Steuerklasse 3 gelten für die Steuerklasse 5 ananlog.

Steuerklasse 6

Arbeiten Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern nebeneinander, müssen sie für die zweite und jede weitere Beschäftigung eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 vorlegen. Die Lohnsteuerklasse 6 gilt jedoch nicht für Minijobs.

Im zweiten Teil unserer Serie über Steuerklassen gehen wir näher auf die richtige Steuerklassenwahl ein.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor

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