Warum Kleinunternehmer ihren Gesamtumsatz 2008 prüfen sollten?

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Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bedeutet für den Unternehmer in erster Linie weniger Bürokratie. Er muss dem Finanzamt keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Solange Kleinunternehmer nicht als Kaufleute gelten oder keine Eintragung im Handelsregister vorliegt können sie die einfache Buchführung anwenden. Das bedeutet, Kleinunternehmer müssen lediglich ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnen.

Aber, zum Jahreswechsel muss der Kleinunternehmer seinen Gesamtumsatz des laufenden Jahres im Blick haben. Überschreitet der Jahresumsatz die Grenze von 17.500,- EUR, muss der Unternehmer ab 01.01.2009 Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er dann die Vorsteuer aus bezahlten Eingangsrechnungen geltend machen.

Tipp
Mit einem längeren Zahlungsziel können Betriebseinnahmen in das kommende Jahr verschoben werden. Damit kann die Grenze von 17.500,- EUR für 2008 eingehalten werden. Im Jahr 2009 darf der Gesamtumsatz dann50.000,- EUR voraussichtlich nicht überschreiten, um weiterhin als Kleinunternehmer zu gelten.

Beispiel
Unternehmer U wendet die Kleinunternehmerregelung an. Er hat von Januar bis November 2008 einen Umsatz von 16.200,- EUR erwirtschaftet. Im Dezember 2008 wird er voraussichtlich noch 1.500,- EUR umsetzen. Werden diese 1.500,- EUR noch im Dezember vom Kunden bezahlt, ist U ab dem 1.01.09 kein Kleinunternehmer mehr. Bereits in der ersten Januarrechnung muss U dann Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Nur wenn er durch ein verlängertes Zahlungsziel einen Teil des Dezemberumsatzes erst im Januar als Betriebseinnahme verzeichnen kann und dadurch der Gesamtumsatz 2008 unter 17.500,- EUR liegt, kann er in 2009 die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden.

Onlinerechner für Kleinunternehmer

Für alle, die sich unsicher bei dieser gesetzlichkeit sind, haben wir ein interaktives Tool erstellt, welches bei der Kleinunternehmerreglung weiterbildet. >>Zum Onlinerechner Kleinunternehmer
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Ich nehme mal ein aktuelles Beispiel aus meinem Umfeld, Beginn als Kleinunternehmer, GbR, Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer erstellt.(Januar-October) Geschäft läuft besser als gedacht, Umsätze sind höher im Jahreergebnis als 17.500,-- Euro. Muss die Gbr jetzt Umsatsteuer nachentrichten, obwohl diese nie den Rechnungen ausgewiesen wurde?

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  • Bitte die Fragen im Forum unter http://www.gruenderlexikon.de/forum/ in der richtigen Kategorie posten. Danke

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.