Wann sind Selbständige rentenversicherungspflichtig?

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Teil 1 von 3 aus der Serie:
Rentenversicherungspflicht


Die Rentenversicherung klagt schon seit Jahren über zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen. Mit der Pflichtversicherung für Selbständige hat die Rentenkasse eine neue und sehr lukrative Einnahmequelle gefunden. Die Pflichtversicherung betrifft vor allem kleine Selbständige oder aber bestimmte, scheinbar willkürlich festgelegte Berufsgruppen. Durch immer weiter steigende Beiträge wird die finanzielle Belastung der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen.

Versicherungspflichtige Selbständige

Selbständige, die bestimmten Personenkreisen angehören, werden durch die gesetzliche Rentenversicherung zwangsgeschützt. Zu diesem versicherungspflichtigen Personenkreis gehören lt. der Deutschen Rentenversicherung:

selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
selbstständige Lehrer und Erzieher, ohne versicherungspflichtigem Arbeitnehmer
Pflegepersonen
Hebammen
Seelotsen
Hausgewerbetreibende
Küstenschiffer oder Küstenfischer
Künstler oder Publizisten
Selbstständige mit einem Auftraggeber, ohne versicherungspflichtigem Arbeitnehmer

Warum verhindert die Einstellung eines Arbeitnehmers die Rentenversicherungspflicht?

Nicht ganz nachzuvollziehen ist die Einschränkung „ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer“. Für den Selbständigen liegt in der Beschäftigung eines Dritten vor allem ein entstehender Kostenfaktor. Dabei reicht die Anstellung eines Minijobbers, was aus unternehmerischer Sicht zu Beginn der Selbständigkeit Wagnis genug ist, nicht aus. Der Arbeitnehmer muss versicherungspflichtig sein. Nur dann gesteht der Gesetzgeber den Selbständigen Eigenverantwortung zu. Erst dann kann er auch für sich selbst sorgen und die Zwangsversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung abschütteln. Diese Versicherungen sind für Gründer sinnvoll.

Im zweiten Teil unserer Serie Rentenversicherungspflicht beleuchten wir die Handwerker, Lehrer und weitere Berufsgruppen näher


Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.