Wann Sie eine Online-Recherche im Handelsregister vornehmen sollten

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Das Handelsregister ist eines der wichtigsten Hilfsmittel in Ihrem beruflichen Alltag. Sie können dort Informationen über Ihre Geschäftspartner, wie Kunden und Lieferanten, suchen und somit auch Nachweise für Behörden schaffen, die vielleicht Ihre Angaben anzweifeln. Wie Sie Informationen aus dem Handelsregister abrufen undwelche Informationen Sie dort erhalten, wollen wir Ihnen an dieser Stelle zeigen.

Das elektronische Unternehmensregister

Jedem steht ein Blick in das elektronische Unternehmensregister frei. Sie können darauf sowohl von einem privaten Computer zugreifen, als auch von einem der bereit gestellten PCs in den Registergerichten. Greifen Sie von dort aus auf die Aufzeichnungen zu, ist die Einsichtnahme gratis.

Wollen Sie hingegen Daten abrufen, die etwa beim Registergericht geführt werden, müssen Sie allerdings mit Kosten rechnen. Dabei kosten deraktuelle Ausdruck, der chronologische Ausdruck und der historische Ausdruck jeweils 4,50 Euro. Für einfache Dokumente zahlen Sie 1,50 Euro. Weitere Veröffentlichungen, die nicht in diese Bereiche zählen, können Sie kostenfrei abrufen.

Wollen Sie die Daten abrufen, ist bei Zahlung mit der Kreditkarte keine Registrierung notwendig. Diese muss lediglich dann erfolgen, wenn Sie mittels elektronischem Lastschriftverfahren oder aber auf Rechnung zahlen wollen. Sie erhalten die Daten in Form eines PDF-Dokuments, welches Sie abspeichern und ausdrucken können.

Neue Bekanntmachungen können Sie grundsätzlich kostenfrei über die Handelsregisterbekanntmachungen einsehen. Jahresabschlüsse stehen im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung.

Wann die Recherche im Handelsregister sinnvoll ist

Sie sollten natürlich nicht immer jeden Ihrer Geschäftspartner im Handelsregister überprüfen. Es gibt aber einige typische Fälle, in denen Ihnen die Recherche weiter helfen kann. Sollte es zu einem Wechsel des Geschäftsführers gekommen sein, erfahren Sie davon am ehesten im Handelsregister.

Außerdem können Sie mit Hilfe der Ausdrucke aus dem Handelsregister nachweisen, dass ein Unternehmen besteht oder bestanden hat. Das ist immer dann wichtig, wenn das Finanzamt einmal anzweifelt, dass das Unternehmen existierte, an das Sie vielleicht eine Rechnung geschrieben haben.

Wird eine Ihrer Rechnungen nicht anerkannt, weil Sie darauf eine falsche Adresse oder Firmenbezeichnung vermerkt haben, gibt Ihnen die Recherche im Handelsregister Aufschluss darüber, wie die korrekten aktuellen Daten sind. Sie haben so eine Möglichkeit, sich gegen unberechtigte Rechnungszurückweisungen zu wehren.

Ebenfalls können Sie über das Handelsregister erfahren, ob einer Ihrer Geschäftspartner derzeit in einem Insolvenzverfahren steht und wer der zuständige Insolvenzverwalter ist, über den künftig alle Geschäfte laufen.

In Anlehnung an: http://www.akademie.de

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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