Wann schätzt das Finanzamt eine Steuer und wie hoch?

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Eine Steuerschätzung ist so ziemlich das Unangenehmste, was einem Unternehmer passieren kann. Das Finanzamt ist allerdings lautAbgabenordnung dazu verpflichtet, eine Steuerschätzung vorzunehmen, wenn keine anderen Mittel zur Feststellung der Steuerschuld gegeben sind.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird. Wichtig: Eine Schätzung kann erst nach erfolgter Aufforderung zur Steuererklärung erfolgen. Das Finanzamt muss also die Nachreichung der Unterlagen erst einmal anfordern, bevor eine Steuerschätzung möglich wird.

Welche Fälle eine Steuerschätzung ermöglichen

Neben der fehlenden Steuererklärung können auch unvollständige Angaben in selbiger zu einer Schätzung durch das Finanzamt führen. Ebenfalls kann eine Schätzung in Betracht kommen, wenn auf Verlangen des Finanzamtes keine Belege eingereicht werden. Wurden keine Bücher geführt und können die Belege deshalb nicht eingereicht werden, ist eine Schätzung der Steuern ebenfalls möglich.

Als Grundsatz gilt also: Zeigt der Unternehmer oder jeder andere Steuerpflichtige keine Einsicht und kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann das Finanzamt eine Steuerschätzung durchführen.

Höhe der Steuerschätzung

Die Steuerschätzung soll laut Gesetzgeber möglichst den realistischen Tatsachen entsprechen. Das heißt, es soll vom Finanzamt mit möglichst exakten Werten gerechnet werden. Allerdings erlaubt das Gesetz, Höchstmaßstäbe anzusetzen. Diese können sich beispielsweise an Erfahrungswerten der Branche orientieren.

Jedoch ist es nicht erlaubt, einfach Zahlen vom Hörensagen zu nutzen. Auch eine Strafschätzung ist nicht erlaubt. Hiergegen können Steuerpflichtige Einspruch erheben. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt die Steuer absichtlich zu hoch schätzt. Jedoch ist es schwierig, ihm diese Absicht nachzuweisen. Denn die Beweispflicht bei einer Steuerschätzung liegt immer auf Seiten des Steuerzahlers.

Warum Sie eine Steuerschätzung vermeiden sollten

In jedem Fall sollten Sie eine Schätzung der Steuern vermeiden, da diese fast immer zu Ihren Lasten ausgelegt wird. Zwar gibt es Grenzen, an die sich auch der Fiskus halten muss, jedoch bleibt immer ein gewisser Ermessensspielraum. Dadurch gelingt es, eine höhere Schätzung zu erreichen.

Zudem schützt eine Steuerschätzung Sie nicht vor der Abgabe der Steuererklärung und der Zahlung der Steuern. Gegen einen Schätzungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber nur binnen eines Monats. Selbst wenn der Einspruch läuft, befreit dieser aber nicht von der Zahlungsverpflichtung. Hierfür müssten Sie zusätzlich einen Aufschub der Vollstreckung beantragen.

Quellen:
Aachen IHK
Steuerberaten

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