Wann der Kündigungsschutz beim Kleinbetrieb greift
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Als Gründer werden Sie sicherlich bestrebt sein, zunächst einen Kleinbetrieb zu eröffnen. Daraus ergeben sich zahlreiche Vorteile, insbesondere dann, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Denn als Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen Sie keinen Kündigungsschutz beachten und auch keine Abfindungen zahlen.
Der Gesetzgeber erachtet diese Regelungen für notwendig, denn im Kleinbetrieb steht oft kein ausreichendes finanzielles Polster zur Verfügung, um lange Kündigungsfristen einzuhalten. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, Mitarbeiter auch kurzfristig zu entlassen, wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern.
Wenn mehrere Firmen vorhanden sind
Allerdings kann es auch bei Kleinbetrieben Ausnahmen von dieser Regelung geben. Diese zeigen sich dann, wenn Sie mehrere Firmen betreiben. Ein Mitarbeiter, der in einem solchen Unternehmen beschäftigt war und gekündigt wurde, klagte bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Er begründete die Klage damit, dass der Arbeitgeber mehrere Firmen unterhielt und deshalb keinen Kleinbetrieb, sondern ein Unternehmen mit mehreren Standorten darstellte. Dadurch müsse der Kündigungsschutz gelten.
Das B AG entschied mit seinem Urteil vom 28.10.2010 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 392/08 allerdings anders. Generell gilt, dass nicht alle Mitarbeiter verschiedener Kleinbetriebe eines Unternehmers zusammen addiert werden müssten. Dies erfordere, dass die Betriebe für sich als organisatorisch nicht selbstständig gelten müssten. Hier muss jedes Mal der individuelle Einzelfall geprüft werden, daran ließen die Richter keinen Zweifel.
Fazit
Für Sie bedeutet dies, dass Sie idealerweise von einem Rechtsanwalt prüfen lassen sollten, ob Ihre Unternehmen rechtlich eigenständig sind oder nicht. Gerade größere Unternehmen könnten schließlich durch die rechtliche Zersplitterung den Kündigungsschutz aushebeln, was jedoch nicht im Sinne der Mitarbeiter wäre.
Wenn Sie also unsicher sind, holen Sie sich Rat beim Experten. Sie können das Problem evtl. auch dann umgehen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter stets nur in einem Ihrer Betriebe einsetzen und diese nicht austauschen.
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