Vorsicht bei Namensgebung für Unternehmen - Prüfen Sie die Rechte Dritter
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Wer sichergehen möchte, mit seinem mühsam ausgebrüteten Unternehmensnamen auch wirklich eine einzigartige Wahl zu treffen, sollte vor der endgültigen Entscheidung ein wenig Recherche betreiben. Abgesehen von den möglichen juristischen Konsequenzen ist nicht gerade angenehm, als Doppelgänger eines anderen aufzutreten und Verwechslungen zu riskieren. Existenzgründer sollten daher prüfen, ob es die gewählte Bezeichnung in dieser oder ähnlicher Form schon gibt. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Erste Schritte
Internet-Suchmaschinen: Der einfachste Weg zur Prüfung ist, den Wunschnamen ins Suchfeld einer Suchmaschine einzugeben. Offenbaren sich hier Namensvetter, kann man sich den weiteren Aufwand sparen.
Domainrecherche: Auch die Domainrecherche bietet eine einfache Möglichkeit zum Namenstest. In der Datenbank der DENIC lassen sich de-Domains ermitteln (inklusive Whois-Abfrage). Doch auch andere Domain-Endungen sollte man nicht vernachlässigen. Hierzu kann man einfach die Seite des Internethosters seines Vertrauens aufsuchen und prüfen, ob die Wunschdomain noch frei ist. Problematisch ist jedoch, dass dabei keine Ähnlichkeiten berücksichtigt werden, etwa wenn nur ein Namensbestandteil identisch ist oder geringfügig andere Schreibweisen vorliegen.
Markenrecherche
Haben Internet- und Domainrecherche keine Ergebnisse geliefert, sollte man überprüfen, ob der Name womöglich schon als Marke registriert wurde. Die Abfrage geht mittlerweile bequem übers Internet, wobei die Suchformulare auch die Recherche nach ähnlich lautenden Marken ermöglichen. Man unterscheidet zwischen nationalen, europäischen und sogenannten IR-Marken mit Schutzwirkung in Deutschland, die jeweils in unterschiedlichen Datenbanken verzeichnet sind.
Deutsche Marken: In der Datenbank DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden sich nationale deutsche Marken, die eingetragen, angemeldet, gelöscht, zurückgenommen oder zurückgewiesen worden sind.
Europäische Marken: Europäische Marken sind im CTM-Online eingetragen, einer Datenbank des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM). Sie gelten in der Europäischen Union und somit auch in Deutschland.
Internationale Marken: Die Datenbank ROMARIN enthält international registrierte Marken, die gemäß dem Madrider System angemeldet und eingetragen sind. Ob sich der Schutz auch über Deutschland erstreckt, hängt von der jeweiligen Rechteanmeldung ab.
Andere Recherchemöglichkeiten
Natürlich muss eine Firma ihren Namen nicht zwangsläufig als Marke angemeldet haben, um Namensrechte zu genießen. Auch die folgenden Recherchemöglichkeiten sollten daher in Betracht gezogen werden:
Handelsregistereintragungen: Die zuständige Industrie- und Handelskammer hilft Gründern bei der Ermittlung eingetragener IHK-Mitglieder mit gleichem oder ähnlichem Namen.
Sonstige Verzeichnisse: Auch Telefonverzeichnisse, Produktverzeichnisse und Titelschutzanzeiger eignen sich zur Recherche.
Wer sich den Aufwand sparen möchte oder möglichst sichergehen will, kann die Recherche auch einem externen Dienstleister bzw. einem Markenanwalt anvertrauen.
Quelle:
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Über den Autor

- Annika Lamer
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