Vorlage zur formlosen Gewinnermittlung

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Zur Gewinnermittlung steht Unternehmern einFormular, die Anlage EÜR, zur Verfügung. Dieses Formular ist für nicht buchführungspflichtige Unternehmer und bei Umsätzen unter 17.500 Euronicht verpflichtend. Für diese Unternehmer ist die Abgabe einer formlosen Gewinnermittlung vollkommen ausreichend. Lesen Sie dazu auch:Gewinnermittlung nicht zwingend in Anlage EÜR

Welche Zahlen gehören in die Gewinnermittlung?

Der Unternehmer erfasst in der Gewinnermittlung zuerst seine Einnahmen. Dazu gehören u.a. die getätigten Umsätze, die Umsatzsteuer- und Vorsteuererstattungen, Zinsen und ähnliche Erträge sowie Veräußerungserlöse von Wirtschaftsgütern, die zumBetriebsvermögen zählen.

Weiterhin werden alle Betriebsausgaben, wie u.a. für Wareneingang, Umsatzsteuerzahlungen, Kfz- und Raumkosten, Personalkosten, Abschreibung sowie Versicherungen und Beiträge.

Die Summe der Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben ergibt den Gewinn des Wirtschaftsjahres.

Wo wird der Gewinn eingetragen?

Den so ermittelten Gewinn trägt der Unternehmer in seiner Einkommensteuererklärung unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Freiberuflichkeit ein.

Vorlage zum Download

Wir haben die formlose Gewinnermittlung zum Download bereitgestellt:

Vorlage formlose Gewinnermittlung (PDF, 63 KB)

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.