Vordruck Anlage EÜR nicht zwingend

(1 Bewertungen) +1 | -0


Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für Unternehmer, die Gewinne und Verluste mittels Einnahme-Überschuss- Rechnung ermitteln, keine Pflicht für die Abgabe der Anlage EÜR besteht. Zahlreiche Verbände hatten mehrfach bemängelt, dass der amtliche Vordruck verwendet werden müsse und nun vom Finanzgericht Münster Recht bekommen.

Quelle:
Steuerzahler 05/2009, S. 90

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de
  • Xing_icon Twitter_icon

Aus dem Magazin

Seit 2008 gelten neue Regeln für die Gewerbesteuer

Ursprünglich war eine Vereinfachung der gewerbesteuerlichen Regelungen geplant. Ebenfalls sollte d...

Vergleich Gründungszuschuss und Einstiegsgeld - wer schneidet besser ab?

Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wird bei ALG 1 Empfängern durch den Gründungszuschu...

So berechnen Sie Ihren Tagessatz

Gerade die Selbstständigkeit zwingt Sie zu genauen Kalkulationen, um Ihre ...

Aus dem Ratgeber

Geld verdienen ohne Risiko

Schnell Geld verdienen ohne Risiko!!! Wenn Du sicher reich werden willst, lies bitte diesen Artikel u...

Kostenübersicht einer Speditionsfirma für einen Import aus China

  Guten Tag, Ich suche Rat und Hilfe im Bezug zu einer Kostenübersicht von Hafen- und Transp...

Hinzuverdienst bei selbständigen ALG II Empfängern und Einstiegsgeld

Wie viel darf ein selbständiger ...