Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld für Selbständige

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Im ersten Teil der Serie wollen wir aufzeigen, inwieweit selbständige Unternehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld anmelden können. Welche Anträge müssen gestellt und welche Voraussetzungen müssen für den Bezug von Leistungen erfüllt sein?

Mutterschaftsgeld für hauptberuflich Selbständige

Mit Beginn ihrer Selbständigkeit müssen sich auch Unternehmerinnen für eine Krankenversicherung entscheiden. Ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern, steht ihnen in der Regel frei. Dass diese einmal getroffene Wahl jedochAuswirkung auf den Anspruch von Mutterschaftsgeld hat, ist den allermeisten Selbständigen nicht bekannt.

Mutterschaftsgeld für freiwillig gesetzlich Versicherte

Bleibt die Unternehmerin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat sie unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das ist dann der Fall, wenn sie den "richtigen" Tarif  gewählt hat. In der GKV stehen Selbständigen drei Tarife zur Auswahl:

  1. Ermäßigter Beitragssatz
    Die Unternehmerin kann den ermäßigten Beitrag von zur Zeit 14,3% wählen. In diesem Tarif steht ihr kein Krankengeld und damit auch kein Mutterschaftsgeld zu.
     
  2. Allgemeiner Beitragssatz
    Wählt die Unternehmerin den allgemeinen Beitragssatz von zur Zeit 14,9% steht ihr ab dem 43. Tag Krankengeld und damit auch Mutterschaftsgeld zu.
     
  3. Wahltarif Krankengeld
    Mit dem Wahltarif Krankengeld hat die Unternehmerin ab dem 15. Tag Anspruch auf Krankengeld und damit auch Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld.

Das bedeutet für die Unternehmerin in der Konsequenz, wählt sie einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird das Einkommen des Vorjahres herangezogen. BeiExistenzgründerinnen erfolgt die Schätzung des Gewinns auf Grundlage der aktuellen BWA. Im Nachhinein findet an Hand des Steuerbescheids eine Korrektur des Mutterschaftsgeldes statt, was zu Erstattungen oder Nachzahlungen führen kann. Ein gewährter Existenzgründungszuschuss zählt bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht mit.

Das tatsächliche Einkommen wird je Kalendertag ermittelt, davon 70% stehen der Unternehmerin für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu.

Quelle: IKK Classic

Mutterschaftsgeld für privat Versicherte

Entscheidet sich die Unternehmerin gegen die GKV und wählt eine private Versicherung (PKV) hat sie keinerlei Anspruch auf die staatliche Leistung Mutterschaftsgeld.

Gesetzliche Fundstelle: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) § 13
Laut tel. Nachfrage bei der zuständigen Stelle: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,
Telefon: 0228/619-188, gilt der §13 (2) MuSchGnicht für Selbständige.

Ein Ausweg für PKV-Versicherte?

PKV-Versicherte können in der Zeit vor und nach der Geburt höchstens bei Vorliegen einer Krankschreibung, die eventuell im Tarif enthaltene Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen. Mutterschaftsgeld wird laut Auskunft der Central in keinem Tarif ihrer PKV angeboten.

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin des Babys (Bescheinigung des Arztes) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder beimBundesversicherungsamt stellen.

Anmerkung

Besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, kann die Unternehmerin ab dem Tag der Geburt des Kindes Elterngeld beantragen und beziehen. Mehr zum Thema Elterngeld bei Selbständigen erfahren Sie im 2. Teil unserer Serie.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Hallo,

    in dem Artikel wird dargestellt, dass der Bezug des Mutterschaftsgeldes an den Bezug von Krankengeld gekoppelt ist. Mit meiner Erfahrung stimmt das allerdings nicht überein. Ich bin als Studentin auch nicht Krankengeld berechtigt gewesen, habe aber trotzdem Mutterschaftsgeld erhalten, da es (wenn ich mich noch richtig erinnere) 1993 ein Rundschreiben an ALLE Krankenkassen gab (das ist auch bis heute noch gültig) in dem steht, dass jeder Mutterschaftsgeld berechtigt ist, sobald ein Verdienstausfall vorliegt. Unabhängig vom Krankengeld. Ich bitte Sie deshalb ihr Quelle genaustens zu prüfen und den Artikel gegebenenfalls zu ändern.

    Meine Erfahrung ist, dass die Krankenkassen selbst nicht genau informiert sind und man sich selbst auf die Hinterbeine stellen muss um sein Recht einzufordern.

    Leider finde ich im Moment den Link zu dem Rundschreiben nicht, ich werde aber nochmal nachforschen und ihn gegebenenfalls gerne einstellen.

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    • Hallo AnnaML,

      Seit 1993 hat sich in der Versicherungswelt schon einiges geändert. In 1993 wurde bspw. der Zahnersatz noch von den Krankenkassen bezahlt.

      Wir haben bei 3 verschiedenen Krankenkassen noch einmal nachrecherchiert:

      Ergebnis:

      Mutterschaftsgeld gibt es nur dann, wenn Krankengeld im Tarif enthalten ist.

      Wenn Sie uns eine gesetzliche Grundlage nennen, dass Mutterschaftsgeld auch bei Selbständigen ohne Krankengeldanspruch gezahlt wird, haken wir da gern noch einmal ein.

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