Von diesen Programmen zur Beratungsförderung können auch Sie profitieren

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Für die Nutzung von Beratungsangeboten können Existenzgründer und bestehende Unternehmen zahlreiche Programme derBeratungsförderung in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen einige ausgewählte Programme vor, auf Sie eventuell ebenfalls zurückgreifen können, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Programme der KfW-Mittelstandsbank

Gründer-Coaching Deutschland

Das Gründer- Coaching Deutschland richtet sich an alleJungunternehmer, deren Unternehmensgründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt ist, so ist die Inanspruchnahme des Gründer-Coachings nur während des ersten Jahres möglich.

Die Zuschüsse beim Gründer- Coaching Deutschland:

  • 90 Prozent bis max. 4.000 Euro bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • 75 Prozent bis max. 6.000 Euro bei einer Existenzgründung in den neuen Bundesländern
  • 50 Prozent bis max. 6.000 Euro bei einer Existenzgründung in den alten Bundesländern
  • Förderung höchstens bis zu einem Tagessatz von 800 Euro

Turnaround-Beratung

Gegenstand einer Turnaround-Beratung ist die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben, für die es jedoch grundsätzlich für die Zukunft positiv aussieht, können sich Hilfe holen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und wiederherzustellen. Damit die Förderung genutzt werden kann, muss eine Schwachstellenanalyse vorliegen, die von einem unabhängigen Berater erstellt wurde. Die Turnaround-Beratung ist nur für Unternehmen verfügbar, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.

Die Zuschüsse bei der Turnaround-Beratung:

  • 75 Prozent bis max. 8.000 Euro bei einer Existenzgründung in den neuen Bundesländern
  • 50 Prozent bis max. 8.000 Euro bei einer Existenzgründung in den alten Bundesländern und Berlin
  • Förderung höchstens bis zu einem Tagessatz von 800 Euro

Energieeffizienzberatung

Ziel der Energieeffizienzberatung ist, dass der Unternehmer erkennt, wo in seinem Unternehmen Potenziale zurEnergieeinsparung bestehen und wie er diese umsetzen kann. Nur Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem niedrigeren Jahresumsatz als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro können die Energieeffizienzberatung in Anspruch nehmen.

Die Zuschüsse bei der Energieeffizienzberatung:

  • 80 Prozent des Tageshonorars bis 640 Euro pro Tag, insgesamt nicht mehr als 1.600 Euro (Initialberatung)
  • 60 Prozent des Tageshonorars bis 480 Euro pro Tag, insgesamt nicht mehr als 8.000 Euro (Detailberatung)
  • Förderung höchstens bis zu einem Tagessatz von 800 Euro

Die Antragstellung

Die KfW Mittelstandsbank hat unter http://rp-suche.de eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie Regionalpartner für die verschiedenen Beratungen finden können. Den Antrag können Sie praktisch und zeitsparend über das Internet stellen. Eine entsprechende Antragsplattform finden Sie unterhttp://www.kfw-mittelstandsbank.de in der Kategorie „Beratungsförderung“. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt.

Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Innovationsgutscheine

Die BMWi Innovationsgutscheine unterstützt Unternehmen dabei, Innovationen bei Produkten oder technischen Verfahren vorzubereiten und durchzuführen. Dies gilt jedoch nur für Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen niedrigeren Jahresumsatz bzw. eine niedrigere Jahresbilanzsumme als zehn Millionen Euro aufweisen. Noch bis zum 31. Dezember 2010 gelten Grenzwerte von 100 Mitarbeitern und 20 Millionen Euro.

Die Zuschüsse durch die Innovationsgutscheine:

  • pro Jahr beträgt die Förderung höchstens 20.000 Euro, die sich auf vier Säulen verteilen können
  • Machbarkeitsstudie: höchstens 10 Tagewerke bis 4.000 Euro
  • Realisierungskonzept: höchstens 25 Tagewerke bis 10.000 Euro
  • Audit und Realisierungskonzept: höchstens 30 Tagewerke bis 12.000 Euro
  • Projektmanagement: höchstens 20 Tagewerke bis 8.000 Euro
  • Förderung höchstens bis zu einem Tagessatz von 800 Euro (50 Prozent)

Unter http://www.innoberatung.de finden Sie Kontaktstellen in der Region und Beratungsunternehmen, die autorisiert sind. Die Förderung darf nur für autorisierte Berater genutzt werden, die mittels eines Gutscheins bezahlt werden.

Programm zur Verbesserung der Materialeffizienz

Im Rahmen dieses Programms werden Unternehmen darüber beraten, wie sie Material und Produkte effizienter einsetzen können. Unternehmen, die von diesem Programm profitieren wollen, müssen dem produzierenden Gewerbe angehören und in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten. Das Unternehmen darf höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Vorübergehend können bis 13. Dezember 2010 auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern von der Förderung profitieren.

Die Zuschüsse durch das Materialeffizienz-Programm:

  • 50 Prozent bis höchstens 30.000 Euro, 67 Prozent bis höchstens 15.000 Euro (Erstberatung)
  • 33 Prozent (Vertiefungsberatung)
  • insgesamt höchstens 100.000 Euro

Der Antrag muss an die Deutsche Materialeffizienzagentur (demea) in Berlin gerichtet werden. Unter http://www.demea.de finden Sie weitere Informationen und die Antragsformulare als Download.

Förderung einer Unternehmensberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA fördert Unternehmensberatungen in verschiedensten Bereichen, beispielsweise zu den Themen Außenwirtschaft, Umwelt- und Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement und Innovationen. Die Förderung ist für KMU verfügbar, die bereits seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind. Sie dürfen höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der Jahresumsatz muss unter 50 Millionen Euro bzw. die Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro liegen. Andere Unternehmen dürfen nicht mehr als 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals des Unternehmens besitzen. DieZuschüsse werden erst nach dem Abschluss der Beratung ausgezahlt.

Die Zuschüsse durch das BAFA-Programm:

  • 75 Prozent bis max. 1.500 Euro bei einer Existenzgründung in den neuen Bundesländern
  • 50 Prozent bis max. 1.500 Euro bei einer Existenzgründung in den alten Bundesländern
  • jeweils höchstens 3.000 Euro für allgemeine und für spezielle Beratungen (insgesamt maximal 6.000 Euro)

Die Antragstellung erfolgt entweder zu Händen der zuständigen Leitstelle oder direkt online unter https://www.beratungsfoerderung.net.

Laden Sie diese Informationen jetzt auch kompakt als PDF herunter:

Programme zur Beratungsförderung (PDF, 29 KB)

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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