Vollständigkeitserklärung bei Verpackung auch für ebay-Händler?

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Die Regelung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung tritt zum 01.01.2009 in Kraft. Unternehmer, die b2c Verkaufsverpackungen (d.h. gewerbliche Verkäufer versenden an private Endverbraucher) in Verkehr bringen, müssen jährlich zum 01.05. eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese Meldung erhält die zuständige IHK auf elektronischem Weg.

Für den Mittelstand gelten besondere Bagatellgrenzen. So ist eine Vollständigkeitserklärung nicht nötig, bei einem Verpackungsvolumen von bis zu 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier, Pappe bzw. Karton oder bis zu 30.000 kg sonstige Verpackungen, wie Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium. Ab wann muss bspw. ein Händler diese Erklärung abgeben? Ein Karton mit den Maßen 37,5 cm x 22,5 cm x 19 cm hat ein Eigengewicht von ca. 0,3 kg. Damit könnte ein ebay-Händler 16.666 Pakete (50.000 kg / 0,3 kg) versenden, bevor er die Bagatellgrenze überschreitet.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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