Verwaltungsgericht: Meisterzwang bestätigt
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Der Meisterbrief ist ein Muss, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, dem 31. August 2011. Mit dieser Entscheidung ist bestätigt, dass der Meisterzwang beispielsweise in den Handwerksberufen der Gerüstbauer, Maurer, Fleischer, Dachdecker und Friseure weiterhin bestehen bleibt.
Gegen die Verfassungswidrigkeit der Handwerksordnung klagten zwei Selbstständige, eine Friseurin und ein Dachdecker. Diese führten an, dass die erzwungene Eintragung in die Handwerksrolle die Berufsausübung unzulässig einschränke.
Hiermit wollten die beiden eine Selbstständigkeit erreichen ohne einen Meisterbrief abgelegt zu haben bzw. als Altgeselle mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung, davon vier in führender Position, nachweisen zu können.
Gericht war anderer Auffassung
Das Gericht stimmte den Klägern nicht zu, da die gesetzliche Zugangsberechtigung zum Schutz Dritter dient. Dies bedeutet, dass der Titel oder die langjährige Berufserfahrungen den Sinn hat die sichere und saubere Arbeit der Handwerker zu gewährleisten.
Weiterhin führten die Richter an, dass das Grundgesetz auf freie Berufswahl nicht verletzt wird.
Die Kläger fühlten sich auch benachteiligt, da EU-Ausländer bei einer Gewerbeanmeldung keinen Meisterbrief benötigen, da diese der Dienstleistungsfreiheit unterliegen. Dazu muss der ausländische Gründer eine entsprechende EU- Bescheinigung der zuständigen Stelle seines Heimatlandes vorlegen, dass die Qualifikationen nachweist.
Beide abgelehnt
Die Klage der Friseurin wurde nicht zugelassen, die des Handwerkers ist abgewiesen.
Mit diesem Grund sieht die Handwerkskammer Münster keine Notwendigkeit etwas am Meisterzwang zu ändern, da es im bisherigen Jahr bei der münsterschen Kammer erst 15 EU-Ausländer eine Selbstständigkeit angemeldet haben. Diese geringe Zahl steht nicht im Verhältnis zu einem Wettbewerbsvorteil, wie die beiden Kläger anmerkten. Dazu sagte Kammersprecher Hubertus Kost: „Das ist also überhaupt kein quantitatives Problem“.
Für die Selbstständigkeit ist ein weiträumiges Wirtschaftswissen notwendig, ohne das man einen Betreib nicht leiten kann. Diese Grundlagen lernt man in der Meisterausbildung, sagte die Grevenerin Ines Terhaer, neue Friseurmeisterin.
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Ausübungsberechtigung oder Meister: FAQ-29
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Quelle:
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Über den Autor

- Jennifer Schaub
- Ursprünglich komme ich aus Nordhessen, genau genommen aus Grebenstein. Während meines Studiums an der Hochschule Darmstadt machte ich den Bachelor und Master in Information Science and Engineering.