Versandhändler müssen sich ab 2009 einem Rücknahmesystem anschließen
(2 Bewertungen)
Zum 01.01.2009 treten für gewerbliche Versandhändler die Änderungen der fünften Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die Versandhändler sind verpflichtet, die an den privaten Endverbraucher versendeten Verkaufsverpackungen inklusive des Füllmaterials entweder kostenfrei zurückzunehmen oder sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen.
Kann die Rücknahmeverpflichtung auf den Hersteller übertragen werden?
Der Versandhändler kann seine Rücknahmeverpflichtung nicht auf den Hersteller der Verpackung oder den Zwischenhändler übertragen. Nur der Versandhändler selbst kann eine Aussage darüber treffen, ob die Verpackung an einen privaten Endverbraucher oder einen Gewerbetreibenden versendet wird. Die Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem verbleibt ausschließlich beim Versandhändler als Erstabfüller.
Bis wann muss sich der Händler einem Rücknahmesystem angeschlossen haben?
Der Versandhändler hat die Möglichkeit seine Verpackung kostenfrei zurückzunehmen. Aus logistischer und kostenorientierter Sicht dürfte das für die meisten Händler nicht in Frage kommen. Somit bleibt dem Versandhändler nur die Möglichkeit, sich einem Rücknahmesystem anzuschließen. Den Anschluss muss der Händler bis zum 01.01.2009 geregelt haben.
Gebrauchte Verpackungen als Wahlmöglichkeit?
Gerade kleine Versandhändler greifen oft auf günstigere, gebrauchte Verpackungen zurück. Wurde diese gebrauchte Verpackung bereits in einem Rücknahmesystem lizenziert, muss der Händler diese Verpackung nicht noch einmal lizenzieren. Bisher waren solche Verpackungen mit dem grünen Punkt gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung entfällt aber als Pflicht zum Januar 2009. Damit ist der Verkäufer in der Nachweispflicht, dass die von ihm verwendete Verpackung schon einmal lizenziert wurde.
Der grüne Punkt und die Alternativen
Neben dem allseits bekannten grünen Punkt gibt es auf dem Markt verschiedene Alternativen. Einige der anerkannten Entsorger befinden sich allerdings nur in bestimmten Gebieten Deutschlands. Hier eine kleine Auswahl:
• BellandVision GmbH
• Der Grüne Punkt
• EKO-PUNKT GmbH
• Landbell AG
• Redual GmbH & Co. KG
• Zentek GmbH & Co. KG
Neue Abmahnwelle?
Versandhändler sollten in ihrem Shop und in der Versandverpackung darauf hinweisen, dass die Verpackung über das System XYZ lizenziert wurde. Um der sicherlich folgenden Abmahnwelle zu entgehen sollte mit einem Anwalt eine rechtssichere Formulierung gefunden werden.
Bußgeld
Der Versandhändler muss entweder die kostenlose Rücknahme der Verpackungen anbieten oder sich einem Rücknahmesystem anschließen, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000,- EUR Strafe geahndet werden kann.
Kosten der Beteiligung an einem Rücknahmesystem
Die Kosten für kleinere Versandhändler liegen im Durchschnitt bei 150,- EUR pro Jahr. Damit kann der Händler bis zu 400 kg Verpackungsmaterial in den Verkehr bringen.
Vollständigkeitserklärung
In diesem Artikel ist beschrieben, ob und ab wann ein Versandhändler eine Vollständigkeitserklärung abgeben muss.
Verpackung geschenkt?
Bietet ein Versandhändler die Verpackung als "tolles Extra" oder inklusive an, müsste er von der Rücknahmeverpflichtung entbunden sein. Mit diesem Sachverhalt wird sich die deutsche Rechtssprechung sicherlich bald zu beschäftigen haben, mal abwarten, in welche Richtung die Entscheidungen dann tendieren.
Kostenlose Rücknahme anbieten und dann?
Ebenfalls ein Fall für die deutschen Gerichte könnte folgendes Szenario werden: Der Versandhändler bietet dem Kunden die kostenlose Rücksendung der Verpackung an. Der private Kunde schickt die Verpackung aber nicht zurück, sondern entsorgt sie über das duale System. Dem dualen System entstehen damit Entsorgungskosten, die niemand bezahlt hat. Aus diesem Grund müssen sich Versandhändler zwingend einem Rücknahmesystem anschließen.
IHK im Allgemeinen und Besonderen
Ein Gründer, der seine Geschäfte hauptsächlich über ebay abwickelt, stellte uns Fragen nach dem Rücknahmesystem und was dabei beachtet werden muss. Auf Nachfrage bei der zuständigen IHK wurden wir nur auf die Vollständigkeiterklärung und deren Anwendung hingewiesen. Die interessieren aber einen Einzelkämpfer im Onlinebereich nicht. Wirklich wertvolles ist auch von den bundesweiten IHKs im Netz nicht zu finden. Vielleicht sind die Informationen für die IHK noch zu neu? Auch wenn die Novelle bereits im April 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kommt der Zeitpunkt des Inkraftretens (der 01.01.2009) völlig überraschend.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.