Unzumutbare Belästigungen

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Teil 5 von 6 aus der Serie:
Wettbewerbsrecht


Hiermit wollen wir auf das Thema unzumutbare Belästigung, die in § 7 UWG geregelt ist, kurz eingehen. Sie kennen es sicherlich, Sie erhalten unaufgefordert Werbung, die Sie so nicht haben wollten. Viel schlimmer sind die Werbeanrufe, die Sie von manchen Firmen erhalten. Noch schlimmer, wenn diese dann auch noch von einer Bandansage kommen und somit nicht nur unerwünscht, sondern auch noch unpersönlich sind.

Werbung, die man nicht möchte

Schriftliche Werbung kann man in den Müll werfen, Werbung, die in Massen per E-Mail Ihr Postfach lahmlegt, kann man in den Spam-Ordner verschieben, und bei Telefon Werbung sollte man generell sofort den Hörer auflegen. Auf jeden Fall aber sollten Sie darauf achten, dass Sie Begriffe wie „JA" nie am Telefon verwenden, oder jemanden am Telefon Ihre Bankverbindung mitteilen. Auch wenn es Ihnen noch so seriös erscheint.

Ferner wird im § 7 UWG ganz klar geregelt, dass der Werber, der Sie anruft, seine Identität preisgibt, Sie also eine Rückrufmöglichkeit haben und nachvollziehen können, wer da gerade um Ihre Gunst bittet. Es könnte auch durchaus sein, dass Sie das Thema doch interessiert.

Wenn Sie Kunde eines Unternehmers sind, so kann angenommen werden, seitens des Unternehmers, dass Sie mit einem Anruf einverstanden sind. Ansonsten ist die Werbung am Telefon nur erlaubt, wenn Sie sie vorher genehmigt haben.

Werbung per E-Mail

Auch hier ist es erforderlich, dass Sie Ihr Einverständnis für diese Zusendung gegeben haben. Anders dagegen, wenn Sie schon einmal Kunde bei dem Unternehmen waren, da man dann nicht von einer Belästigung ausgeht, sondern Ihr Einverständnis voraussetzt, da Sie ja evtl. noch an weiteren Produkten dieser Firma interessiert sein könnten. Wobei Ihnen das Recht eingeräumt wird, diese Art der Werbung jederzeit zu widerrufen und somit abzustellen ist.

Telefonwerbung

Eine Telefonwerbung stellt für viele eine unzumutbare Belästigung dar. Von daher wurde das Gesetz immer mehr verschärft und macht es den Unternehmen zunehmend im Sinne des Verbrauchers schwerer, Telefonwerbung zu betreiben. Auch können nach der neuen Rechtslage am Telefon getätigte Käufe heute viel einfacher widerrufen oder Verträge gekündigt werden.

Bei der eigens von der Regierung eingerichteten Bundesnetzagentur können Sie solche Rufnummern unerlaubter Telefonwerbung melden, um hier dem Missbrauch vorzubeugen.
 

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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