Unternehmensförderung und Gründerhilfen für Unternehmer - aktuelle Änderungen - Empfehlungen
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In Deutschland gibt es hunderte von Fördermöglichkeiten beziehungsweise Gründerhilfen für Unternehmer, beispielsweise durch die Bundesagentur für Arbeit, die staatseigene KfW-Mittelstandsbank, die Wirtschaftsministerien der Länder, das Bundeswirtschaftsministerium, städtische oder regionale Wirtschaftsförderungen oder die Landesförderbanken.
Einen Gesamtüberblick über die Förderungsmöglichkeiten, gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Hier den Überblick zu behalten, ist für den Einzelnen jedoch unmöglich. Deshalb muss überlegt werden, welche Investitionen für ein Unternehmen oder eineExistenzgründung getätigt werden sollen und welche Mittel hierfür benötigt werden. Im Folgenden geben wir einen Überblick über einige, unserer Meinung nach erwähnenswerteFördermöglichkeiten beziehungsweise Gründerhilfen, stellen aktuelle Änderungen vor und geben entsprechende Empfehlungen.
Neuregelung - der KfW Gründerkredit Startgeld
Der sogenannte KfW Gründerkredit Startgeld der staatseigenen KfW-Mittelstandsbank löste ab April 2011 das bisherige KfW Startgeld ab. Vermittler sind die Hausbanken. So wurde beispielsweise der Kreditrahmen von50.000 Euro auf 100.000 Euro zu günstigen Zinsen erhöht. Weiterhin stieg der Finanzierungsrahmen für Betriebsmitteln,von 20.000 Euro auf 30.000 Euro. Ferner werden auch bereits gescheiterte Unternehmer weiterhin gefördert. Im Businessplan braucht der Liquiditätsplan für Finanzierungen bismaximal 25.000 Euro nicht mehr vorgelegt werden. Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht. Der Gründerkredit Startgeld bietet eine gute Möglichkeit der Kapitalbeschaffung zu günstigen Zinsen für Existenzgründer und Unternehmer. Er ist damit empfehlenswert.
Weiterführende Informationen zum Gründerkredit
Kürzung beim Gründungszuschuss - bereits zum 1. November 2011
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem sogenannten Gründungszuschuss Arbeitslose auf den Weg in die Selbstständigkeit. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Mai diesen Jahres verkünden ließ, wird die Kürzung des Gründungszuschusses um volle fünf Monate auf den 1. November 2011 vorgezogen. Ursprünglich war die Änderung für den 1. April 2012 geplant. Ab dem 1. November 2011 besteht somit keinerlei Rechtanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Dieser wird dann zur Ermessensleistung der Arbeitsagenturen. Hierüber hatten wir bereits in unserem Artikel Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung berichtet. Dieser vorgezogene Termin hat unter anderem gravierende Auswirkungen auf arbeitslose Existenzgründer. Ist jemand nach dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden, muss er spätestens am 31. Oktober 2011 gründen, um die Förderung in ihrer alten Form (neun Monate Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes und dreihundert Euro Sozialpauschale) noch in Anspruch nehmen zu können. Gründet er später, hat er mitweitreichenden finanziellen Einbußen zu rechnen. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen. Schnelles Handeln ist also gefragt.
Nachrangdarlehen - Spielraum für weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Der Antrag für ein Nachrangdarlehen wird durch die Unternehmer über die Hausbank gestellt. Je nachRisikoklasse reichen die Zinsen von zirka 4,8 bis 10,6 Prozent (Stand: Juli 2011). Der Kreditspielraum wird nicht eingeenget. Das Nachrangdarlehen wird insbeondere durch einequalifizierte Nachrangabrede von den Kreditinstituten als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet, erhöht damit dieEigenkapitalquote und erleichtert somit eine zusätzliche Kreditaufnahme zu günstigen Konditionen. Bei Nachrangdarlehen der KfW muss der Unternehmer erst sieben Jahre nach Auszahlung mit der Tilgung beginnen. Somit bleibt mehr Spielraum fürandere Investitionen. Eine lohnende Angelegenheit für alle, die zum Beispiel die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Produktionsanlagen oder ähnlichem planen.
Bürgschaftsbanken - mit Vorsicht zu genießen
Banken oder Sparkassen verlangen insbesondere von Unternehmensgründern Sicherheiten bei der Vergabe eines Kredits. Logischerweise können Existenzgründer in den meisten Fällen keine Sicherheiten vorlegen, da diese noch nicht gegeben sind. Sicherheiten können kleinere Unternehmer oder Existenzgründer aber gegen eine Gebühr von einer Bürgschaftsbank bekommen. Und genau hier liegt das Problem. Je nach Bundesland hat jede Bürgschaftsbank ihre eigenen Konditionen. So werden beispielsweise in Schleswig-Holstein, je nach Programmen, unterschiedliche Gebühren erhoben. Diese bestehen aus einem einmaligen Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,0 bis 2,6 Prozent auf den Bürschafts- oder Garantiebetrag, Mindestzahlungen oder Pauschalgebühren. Weiterhin fallen laufende Provisionszahlungen an, die ebenfalls je nach Produktart zwischen 0,6 und 3,2 Prozent auf den Bürgschafts- beziehungsweise Garantiebetrag liegen, oder es fallen ebenfalls Mindestzahlungen an (Stand: Juli 2011). Diese Gebühren sind selbstverständlich neben den eigentlichen Kreditzinsen und Tilgungsraten zu zahlen und mindern somit den finanziellen Spielraum. Bürgschaftsbanken sind daher nur bedingt empfehlenswert, manchmal aber nicht zu umgehen.
Wie eingangs erwähnt, gibt es noch hunderte weiterer Finanzierungsmöglichkeiten und Gründerhilfen, die ebenfalls sehr reizvoll sind. Es kann im Rahmen dieses Artikels jedoch nicht auf alle eingegangen werden.
Quelle:
ftd.deBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gründerkredit
-
Magazin
- KfW-Gründerkredit startet zum 1. April 2011
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