Unternehmen in Not - Rechtsanwalt einschalten?
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In der heutigen Zeit, kommt es leider immer wieder vor. Unternehmer werden für ihre erbrachten Leistung vom auftraggebenden Kunden nichtbezahlt. So ist es beispielsweise an der Tagesordnung, dass zahlreiche Rechnungen von Kraftfahrzeughändlern für durchgeführte Reparaturen nicht beglichen, oder Handwerksbetriebe für erbrachte Leistungen nicht oder nur teilweise entlohnt werden. Es stellt sich dann die Frage, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist?
Gründe der mangelhaften Zahlungsmoral
Zum Beispiel kann der Schuldner aufgrund vonZahlungsschwierigkeiten nicht mehr in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Andererseits besteht überhaupt nicht das Bedürfnis eine erbrachte Arbeit oder Dienstleistung, entsprechend zu entlohnen. Weiterhin könnte in Betracht kommen, dass der Zahlungspflichtige den Überblick über seine zu bezahlenden Rechnungen einfach verloren hat, diese liegen läßt und somit nicht zur Zahlung anweist.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Fehlende Zahlungseingänge können vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zur Aufgabe des Geschäftsbetriebes, demKonkurs, führen. Zunächst einmal müssen wichtige Geschäftseinnahmen des Unternehmens abgeschrieben werden. Somit können zum Beispiel keine Löhne, keine Rohstoffe, keine Materialeingänge, keine Versicherungen, keine Steuern aber auch keine selbst erhaltenen Rechnungen mehr bezahlt werden. Letztendlich muss auch der Unternehmer Einschnitte machen, um zu Überleben. Dies bringt ihn oft an den Rand des Existenzminimums. Sind dann keine Geldreserven vorhanden, um die Zahlungsausfälle auffangen zu können, droht schnell das Aus für das Unternehmen. Das Geld für den Rechtsanwalt ist dann meistens auch nicht mehr vorhanden.
Einschalten eines Rechtsanwaltes
Zunächst muss man sich darüber im klaren sein, dass auch ein Rechtsanwalt nicht umsonst arbeitet. Auch er will für seine Dienste bezahlt werden. Somit müssen zu den ohnehin schon zu verkraftenden Zahlungsausfälle aus offenen Rechnungen noch die Rechtsanwaltskosten hinzugerechnet werden. Diese können sich je nach Streitwert und Arbeitsaufwand zu mehreren hundert oder sogar mehreren tausend Euro pro Fall summieren. Ein Unternehmer sollte daher nur im äußersten Notfall einen Rechtsanwalt einschalten und auch nur dann, wenn noch berechtigte Hoffnungen bestehen, die offenen Forderungen durch diesen auch eintreiben zu können. Dabei ist eine genaue Kosten- Nutzenanalyse unerlässlich. Auch die Anzahl und die Höhe der ausstehenden Forderungen ist hierbei von nicht unerheblicher Bedeutung.
Jeder Rechtsanwalt wird natürlich versuchen, für seine Mandanten das Optimum herauszuholen und versuchen jeden Prozeß zu gewinnen. Gleichwohl denkt er hierbei aber auch an seine eigene Brieftasche, die möglichst einen satten Zugewinn erhalten soll. So kann es unter Umständen vorkommen, dass ein Rechtsanwalt Maßnahmen vorschlägt, die nicht unbedingt zielführend aber für ihn rentabel sind.
Ist der Einsatz einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Diese Frage läst sich pauschal nicht beantworten. Die Rechtsschutzversicherung gilt eher zu den unüblichen Versicherungen. Hat ein Unternehmen wenig säumige Kunden, sprich unbezahlte Rechnungen, so rentiert sich eine Rechtsschutzversicherung wohl kaum. Bestehen hingegen viele Außenstände und ist somit der Einsatz eines Rechtsanwaltes unumgänglich, erscheint die Rechtsschutzversicherung jedoch empfehlenswert.
Die Absicherung von Rechtsstreitigkeiten im Unternehmensbereich ist mit der sogenannten Firmenrechtsschutzversicherung möglich. Optional können hier spezielle Rechtsschutzformen wie zum Beispiel das Forderungsmanagement (Eintreiben offener Forderungen), das Vertragsmanagement oder der Spezial-Strafrechtsschutz abgeschlossen werden. Die Höhe der Kosten ist unter anderem von der Zahl der Angestellten, den bereits bestrittenen Rechtsschutzfällen oder der Selbstbeteiligung abhängig und kann je nach Anbieter erheblich voneinander abweichen. Am günstigsten sind hierbei unter UmständenOnline-Abschlüsse über das Internet.
In einigen Branchen besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung aufgrund des erhöhten Risikos jedoch nicht. Dies betrifft beispielsweise die Gebäudereinigung, Detekteien, Bewachungsunternehmen oder Entsorgungsfirmen. Für Unternehmen mit geringem Risiko, dürfte der Abschluss hingegen kein Problem darstellen
Fazit
Der beste Rechtsanwalt ist der, der nicht beauftragt werden muss. Kann man von vorn herein abschätzen, dass bei den Schuldnern nichts zu holen ist, weil man beispielsweise von deren Privatinsolvenz Kenntnis bekommen hat, kann man sich die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen. In allen anderen Fällen erscheint der Einsatz eines Rechtsanwaltes nur sinnvoll, wenn das Unternehmen viele Außenstände in nicht unerheblicher Höhe hat. Letztenendes muss der ganze Aufwand Aussicht auf Erfolg versprechen. Manchmal hat schon das Verfassen und Verschicken eigener Mahnungen überraschende Erfolge erzielt.
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