Umsatzsteuer und Zahlungsaufschub

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Die Umsatzsteuer ist heute einer der wichtigsten Faktoren für die Liquidität eines Unternehmens. Grundsätzlich gilt bei der Umsatzsteuer, dass diese ans Finanzamt abgeführt werden muss, sobald eine Rechnung gestellt wurde. Die Rede ist dann von der so genannten Soll-Versteuerung.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch die Ist-Versteuerung. Diese besagt, dass die Umsatzsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen wurde, erst dann an das Finanzamt gezahlt werden muss, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Neuerungen vor der Wahl

Pünktlich zur Wahl haben sich die Politiker aber wieder besonnen, dass die Soll-Versteuerung viele, vor allem kleinere, Unternehmen sehr stark belastet. Denn durch Zahlungsausfälle müssen die Umsatzsteuern bezahlt werden, selbst wenn diese noch nicht eingenommen wurden. Deshalb können jetzt alle Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000 Euro betrug, die Ist-Versteuerung beantragen.

Vereinheitlichung der Regeln

Bisher galten andere Regelungen. So durften die Umsätze für Betriebe in den alten Bundesländern nicht höher als 250.000 Euro liegen. In den neuen Ländern galt schon länger die 500.000 Euro Grenze. Jetzt soll jedoch ein einheitlicher Satz für ganz Deutschland gelten, um so auch die kleineren Betriebe in den alten Bundesländern entlasten zu können.

Quelle:
Pro Firma 07/2009, S. 52

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