Übergangsfrist für den neuen Gründungszuschuss
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Seit dem 1. August 2006 können Existenzgründer nur noch im Rahmen des Gründungszuschusses eine nicht rückzahlbare Förderung zu ihrer Existenzgründung erhalten. Voraussetzung dazu ist ein vor Gründung bestehender Anspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I. Da diese Voraussetzung nicht von allen Gründern erfüllt werden kann, wurde bis zum 31. Oktober 2006 ein Übergangszeitraum geschaffen, in welchem genau diese Existenzgründer noch das “alte”Überbrückungsgeld beantragen können. Daneben existieren allerdings eine Reihe weiterer Klippen und Kanten, so z.B. die Arbeitslosenversicherung oder die Antragstellung an sich.
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kommentiert von Gast am 20. August 2009
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