Theorie und Praxis des Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur
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Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus, werden durch die Arbeitsagentur gefördert. Die Förderung besteht imGründungszuschuss, den der Jungunternehmer beantragen kann. Voraussetzung für die Gewährung von Gründungszuschuss ist zuallererst der Bezug von Arbeitslosengeld 1, d.h. Bezieher von Hartz IV haben keinen Anspruch auf den Zuschuss.
Die Theorie
Mit dem Antrag auf Gründungszuschuss muss der Existenzgründer seinen Businessplan einreichen. Zu einem vollständigen Businessplan zählt ein schlüssiges Gründungskonzept, dass mit einem
Gründungsplan nachgewiesen werden muss. In diesem Plan muss der Gründer seine persönlichen Voraussetzungen und das familiäre Umfeld analysieren. Weiterhin soll er seine fachlichen Qualifikationen realistisch einschätzen und Auskunft darüber geben, ob und inwieweit er kaufmännische Kenntnisse besitzt. Die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar wird gefordert und muss nachgewiesen werden.
Alles in allem geht es um den Punkt, besitzt der Gründer eine Unternehmer-Persönlichkeit oder nicht. Ein ausführlicher Lebenslauf ist obligatorisch mit einzureichen.
Marktanalyse und Rentabilitätsvorschau
Im weiteren Verlauf muss der Jungunternehmer seine Geschäftsidee so genau wie möglich skizzieren und ausarbeiten. Dazu soll der Gründer eine umfassende Marktanalyse betreiben, seine Zielgruppe klar und deutlich bestimmen und seinen Arbeitsaufwand realistisch schätzen. Der Gründung mit Fördermitteln muss nämlich eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit zugrunde liegen.
Nach dieser Selbsteinschätzung geht es mit dem Zahlenwerk ans Eingemachte. Der Gründer muss eine Rentabilitätsvorschau erstellen, aus der ersichtlich ist, dass die Unternehmung in absehbarer Zeit rentabel ist. Die Tragfähigkeit seines Konzepts muss er überdies mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Soweit die Theorie.
Die Praxis
Die meisten Existenzgründungen sind im handwerklichen bzw. im Dienstleistungsbereich zu verzeichnen. Vom Hausmeister, über den Büroservice, den mobilen Frisör bis hin zum Imbiss sind aus allen Sparten und Branchen Gründungswillige vertreten. Der normale Gründer kümmert sich um die benötigte Ausstattung, die Räumlichkeiten und die Anwerbung von Kunden. Marktanalyse oder ein ausgefeiltesGeschäftskonzept können nur sehr wenige Existenzgründer vorweisen. Das bedeutet dann oft, dass sich Gründer zwei Tage vor dem Abgabetermin des Antrags auf Gründungszuschuss vor den PC setzen und im Internet nach einem brauchbaren Businessplan suchen. Der Plan soll möglichst kostenlos und bereits mit vergleichbarenBranchenzahlen und Kennziffern ausgefüllt sein.
Onlinesuche wenig Erfolg versprechend
Zum Leidwesen der Existenzgründer ist die Onlinesuche wenig Erfolg versprechend. Selten ist zur eigenen Gründungsidee bereits ein fertiger Geschäftsplan kostenlos im Netz vorhanden. Das wäre im Grunde auch wenig realistisch, da sich die persönlichen Voraussetzungen und der örtliche Markt stark unterscheiden.
Businessplan kaufen oder Berater einschalten
Der Gründer kann sich nun überlegen, ob er einen fertigen Businessplan kaufen oder Berater einschalten will. Der Vorteil des gekauften Businessplanes liegt auf der Hand, es geht schnell und der Gründer kann wieder zu seiner vermeintlichen Hauptaufgabe übergehen.
Der Gründungsberater in der Nähe des Gründungsortes kann mit einem ganz anderen Vorteil aufwarten. Er kennt sich mit den örtlichen Gepflogenheiten und dem Markt aus und kann so den Gründer ausführlich zu seinem Geschäftskonzept beraten und auch abraten. Bspw. ist bei der Gründung des 15. Büroservice in einer Kleinstadt, nicht mit großen Erfolgsaussichten zu rechnen. Hier kann der Berater die weiteren Stärken des Gründers herauskristallisieren und mit dem Gründer ein viel versprechenderes Geschäftskonzept ausarbeiten. Ist der Jungunternehmer von seinem Konzept überzeugt, bekommt er vom Berater eine abgestimmteRentabilitätsvorschau und dieTragfähigkeitsbescheinigung.
Die Bundesagentur für Arbeit
Wie geht die Bundesagentur für Arbeit mit den Konzepten der Gründer um? In den letzten Monaten wurden viele Anträge auf Gründungszuschuss abgelehnt. Die Ablehnung erfolgt oft mit dem sicheren Wissen der Bearbeiter, dass die Existenzgründung für die Beteiligten in der Regel der letzte Strohhalm vor dem Abrutschen in Hartz IV darstellt.
Werden die Pläne geprüft?
Der Businessplan, insbesondere die Rentabilitätsvorschau wird auf Plausibilität geprüft. Das bedeutet für die Sachbearbeiter vom Arbeitsamt, dass der Gründer laut den Zahlen in der Rentabilitätsvorschau in absehbarer Zeit von seinem Geschäft leben und seine Familie ernähren kann. Sind diese Zahlen zueinander plausibel, hat der Gründer gute Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschusses. Dabei ist den Sachbearbeitern nicht wichtig, ob die prognostizierten Umsätze im realistischen Bereich liegen. Wichtig ist nur die Zahl unter dem letzten Strich - der Gewinn. Stimmt die Höhe des Gewinns ist die Welt des Arbeitsamtes in Ordnung.
Fazit für Existenzgründer
Ein schlüssiges Unternehmenskonzept ist für die Konzeption und den Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens essentiell. Das Konzept nur für die Bundesagentur für Arbeit, benötigte Kapitalgeber oder Investoren zu schreiben, verfehlt die Zielsetzung und damit oft das positive Ergebnis. Erfolgshungrige Jungunternehmer haben diesen Aspekt verstanden und richten die Erstellung ihres Geschäftsplans nach den Erfordernissen aus.
Aber: vernünftig erstellte Pläne können auch zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und gegen das drohende Hartz IV genutzt werden. Abgelehnt werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nur die Businesspläne, die erhebliche Mängel oder Konzeptlosigkeit aufweisen. Wie in allen Ämtern üblich, verspricht viel Papier auch viel Beachtung. Kein Bearbeiter hat die Zeit, sich ein 40-seitiges Konzept durchzulesen. Er erkennt aber allein an Hand der Seitenzahl und des Inhaltsverzeichnisses, dass sich dieser Gründer Gedanken um die Unternehmensgründung gemacht hat und steht dieser automatisch positiv gegenüber.
Existenzgründer sollten diesen Aspekt direkt für sich ausnutzen und diesen Ratschlag in der Praxis umsetzen. Immerhin geht es beim Gründungszuschuss in den ersten neuen Monaten um die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in voller Höhe und zusätzlich die Aufstockung um die Sozialpauschale von 300,- Euro. Mit recht wenig Aufwand kann sich jeder Gründer diese hohe Summe an Einkünften, die auch noch einkommensteuerfrei sind, sichern. Hat der Jungunternehmer den Sinn und Zweck der Erstellung des Geschäftskonzeptes verstanden und verinnerlicht, steht einemerfolgreichen Markteintritt und langfristig, exzellenten Erfolgsaussichten nichts mehr im Weg.
Quelle:
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Online Rechner
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 19. Februar 2011
Ich möchte einiges ergänzen:
Online gekaufte Gründungskonzepte sind ziemlicher Schwachsinn. Sie bringen die Persönlichkeit, die spezifischen Ziele, den konkreten Markt des Gründers nicht zum Ausdruck. Das Geld kann man sich sparen. Besser ist es, nach Beispielen von Kollegen und Konkurrenten zu forschen. Das wird in dem Artikel schön beschrieben.
Die Bewertung eingereichter Unterlagen in der Arbeitsagentur richtet sich zunächst mal nach gesetzlichen Vorgaben. Demnach muß ein Gründer für einen Gründungszuschuß:
- eine Vorhabensbeschreibung
- eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 12 Monate
- seine persönliche Eignung für das Geschäftsfeld (Erlaubnis)
- die Gesamtfinanzierung
- mindestens eine Anmeldung vorlegen.
Diese Unterlagen werden auf Vorhandensein geprüft, ihre Vollständigkeit ist relevant. Das ist im Amt das wichtigste Kriterium. Die inhaltliche Prüfung hat vorher bei der fachkundigen Stelle - hoffentlich - stattgefunden.
Es gab mal Zeiten, da mußte die Notwendigkeit der Förderung nachgewiesen, anhand eines Gewinns, der noch nicht zum Leben reicht. Gilt aber im Moment nicht.
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