Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?
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Teil 7 von 20 aus der Serie:
Buchführung für Existenzgründer
Buchführung für Existenzgründer
- Was ist Buchführung?
- Wer muss Bücher führen?
- Das Kassenblatt
- Die Systematik der Buchführung – Das Ablagesystem
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet
- Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?
- Bestandteile der Gewinnermittlung
- Der Beleg oder die Rechnung – was muss drauf stehen und was ist Verzierung?
- Geschenke an Geschäftspartner
- Bewirtungsaufwendungen
- Typische nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Ausgaben
- Vorweggenommene Betriebsausgaben
- Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
- Kfz-Kosten
- Verpflegungspauschalen
- Raumkosten
- Telefon, Handy und Internet
- Abschreibungen
Die meisten Existenzgründer stellen sich die Frage, ob Sie eine Bilanz am Jahresende erstellen müssen oder nicht. Prinzipiell existieren im deutschen Recht zwei gesetzliche Verpflichtungen. Zum einen das Handelsrecht und zum Anderen das Steuerrecht. Die beiden Rechtsvorschriften sind über eine so genannteMaßgeblichkeit miteinander verknüpft, so dass bestimmte Sachverhalte sowohl im Steuergesetz als auch im Handelsgesetz geregelt sind. Zur Anwendung können beide kommen.
Wer muss Bilanzieren?
Bilanzieren müssen grundsätzlich nur Kaufleute die ein Handelsgewerbe betreiben. Kaufmann ist wer ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Dazu muss zunächst ein Handelsgewerbe betrieben werden. Genaue Grenzen zur Kategorisierung gibt das HGB nicht an. Im Steuergesetz gibt es eine Umsatz- und Gewinngrenze, welche eineBuchführungspflicht nach sich zieht. Sofern ein Gewerbetreibender also nicht nach HGBbuchführungspflichtig ist, so ist er es beim Überschreiten der Grenzen nach Steuerrecht. Dabei ist ein Gewinn von mehr als 50.000 € oder ein Umsatz von mehr als 500.000 € ausschlaggebend. Vereinfacht kann also der Umsatz und der Gewinn als Anhaltspunkt zurBuchführungspflicht herangezogen werden.
Ausnahmen von der Buchführungspflicht
Die Buchführungspflicht gilt nicht für Freiberufler. Auch Land- und Forstwirte werden dahingehend etwas anders behandelt.
Der Existenzgründer sollte am Beginn seiner Tätigkeit also nie eine Bilanz erstellen lassen, sofern er im ersten Jahr obige Grenzen nicht überschreitet. Nicht zuletzt ist es auch eine Kostenfrage, denn die Erstellung einer Bilanz ist immer aufwendiger und damit teurer als die einer Einnahme-Überschuss- Rechnung (EÜR).
Die EÜR ist demzufolge für Existenzgründer und kleine Gewerbetreibende vollkommen ausreichend.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- EÜR
- Rechnung
- Handelsgewerbe
- Buchführungspflicht
- Gewinn
-
Magazin
- Bestandteile der Gewinnermittlung
- Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
- Wer muss Bücher führen?
- Das Kassenblatt
- Was ist Buchführung?
-
Ratgeber Fragen
- Einnahme - Überschußrechnung
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- Torsten Montag
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