Abschreibungen
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Teil 20 von 20 aus der Serie:
Buchführung für Existenzgründer
Buchführung für Existenzgründer
- Was ist Buchführung?
- Wer muss Bücher führen?
- Das Kassenblatt
- Die Systematik der Buchführung – Das Ablagesystem
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet
- Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?
- Bestandteile der Gewinnermittlung
- Der Beleg oder die Rechnung – was muss drauf stehen und was ist Verzierung?
- Geschenke an Geschäftspartner
- Bewirtungsaufwendungen
- Typische nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Ausgaben
- Vorweggenommene Betriebsausgaben
- Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
- Kfz-Kosten
- Verpflegungspauschalen
- Raumkosten
- Telefon, Handy und Internet
- Abschreibungen
Die Abschreibungen oder auch Afa genannt (Absetzung für Abnutzung) dienen in der Buchführung den Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Dieser Werteverlust ist in Abhängigkeit der Nutzungsdauer des Gegenstandes zu errechnen. Diese Art des Werteverzehrs wird jedoch nur bei Wirtschaftsgütern angewandt, welche mehr als ein Jahr imBetriebsvermögen des Steuerpflichtigen genutzt werden. Für die steuerliche Gewinnermittlung können mehrere Arten der Abschreibung angewandt werden. Dabei ist die Absicht des Unternehmers entscheidend, inwieweit er seinen Betriebsgewinn positiv oder negativ gestalten möchte. Neben derlinearen Abschreibung darf auch die degressive Abschreibung sowie die Leistungsabschreibung angewandt werden.
Der Abschreibung über mehrere Jahre unterliegen jedoch nur Wirtschaftsgüter, bei welchen die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten 1.000,- EUR (netto) überschreiten. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.000,- EUR nicht übersteigen, werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet und unterliegen als solche einer besonderen Regelung.
Neben den oben beschriebenen Abschreibungen existieren auch so genannte Sonderabschreibungen.
Wodurch kommt der Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu Stande?
Der Werteverlust kann sowohl durch neue Innovationen oder eine fortschreitende Forschung und Entwicklung herbeigeführt werden, aber auch durch die Witterung (Regen, Schnee oder Frost) oder durch den Verschleiß der Gegenstände.
Was ist die kalkulatorische Abschreibung?
Zu unterscheiden ist auch die bilanzielle Abschreibung von der kalkulatorischen Abschreibung. Die bilanzielle Abschreibung wird als Aufwand ( Betriebsausgabe) im Jahresabschluss beziehungsweise in der Gewinnermittlung gewinnmindernd erfasst und vom Finanzamt insoweit anerkannt.
Die kalkulatorische Abschreibung jedoch dient nur der Ermittlung der Selbstkosten eines Produktes oder einer Dienstleistung. Sie wird allerdings nicht vom Finanzamt als Betriebsausgabe oder Aufwand anerkannt. Wie der Name schon sagt, dient die nur der Kalkulation und muss am Jahresende wieder umgekehrt werden.
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung
Ebenso muss bei der Abschreibung zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung unterschieden werden. Planmäßige Abschreibungen werden über einen Abschreibungsplan und in einem zeitlich begrenzten Rahmen ermittelt. Sie sind vom Unternehmer bereits vor der Anschaffung des Wirtschaftsgutes berechenbar.
Außerplanmäßige Abschreibungen können über die planmäßigen Abschreibungen hinaus zum Einsatz kommen. Voraussetzung dazu ist jedoch das eine Wertminderung des Wirtschaftsgutes von Dauer ist. Beispielsweise wird eine außerplanmäßige Abschreibung bei einem Gebäude ermittelt, wenn unmittelbar neben dem Gebäude eine Autobahn gebaut wird und somit der Wert des Gebäudes außergewöhnlich und auf Dauer wertgemindert wird.
Wie berechnet sich die lineare Abschreibung?
Voraussetzungen zur Anwendung der linearen Abschreibung: Die Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einnahmen dienen, müssen länger als ein Jahr genutzt werden.
Berechnung der jährlichen linearen Abschreibung: Afa Satz = 100 / ND
Afa Betrag = Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten / Nutzungsdauer
Der größte Vorteil der linearen Methode ist die sehr einfache Berechnung der jährlichen Abschreibungsbeträge. Nachteilig fällt die nicht zeitgerechte Berechnung aufgrund des nicht berücksichtigten Wertverlustes der Wirtschaftsgüter auf, da dieser meist wesentlich höher ist (bspw. bei Computern) als die lineare Abschreibung ihn ausrechnet.
Abschreibungsverlauf:
Anschaffungskosten = 1.800,- EUR
Nutzungsdauer = 3 Jahre
1.800,00 EUR / 3 = 600,00 EUR Afa pro Jahr
1.800,00 Wert im Jahr der Anschaffung
./.600,00 Afa 1. Jahr = Restwert 1.200,00 EUR
./.600,00 Afa 2. Jahr = Restwert 600,00 EUR
./.600,00 Afa 3. Jahr = Restwert 0,00 EUR
Wie berechnet sich die degressive Abschreibung?
Voraussetzungen für die Anwendung der degressiven Abschreibung ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, welches länger als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften genutzt werden muss.
Berechnung
- höchstens das 2,5-fache des linearen Afa-Satzes
- 25% dürfen nicht überschritten werden
- es muss immer vom Restbuchwert ausgegangen werden
Beispiel
linearer Afa-Satz = 33,33%
degressiver Afa 2,5x33,33 % = 83,33% max. jedoch 25%
Der Vorteil dieser Abschreibungsmethode liegt in den hohen Afa-Beträge der ersten Jahren, welche eine hohe Gewinnminderung und somit eine hohe steuerliche Entlastung erzielen. Die degressive Abschreibung ist daher daher zeitgerechter und wertorientierter als die lineare Methode. Nachteilig ist jedoch die Tatsache, dass der Restbuchwert von Null rechnerisch nicht erreicht werden kann. Der Unternehmer kann sich aber durch den Wechsel der Afa – Methode ab dem Zeitpunkt, wo die Abschreibungsbeträge der linearen Afa größer sind, aus der Klemme helfen.
Vergleichsrechnung zwischen linarer und degressiver Abschreibung
Maschine: AK = 50.000,- EUR
ND = 10 Jahre
Lineare Afa 10% (100/10)
|
Restbuch- wert
Vorjahr
|
linearer Afa-betrag | Restbuch- wert |
degressiver Afa-Betrag | Restbuch- wert |
Differenz degr. - lin. Afa |
| 100.000 € | 10.000 € | 90.000 € | 25.000,00 € | 75.000,00 € | 15.000,00 € |
| 90.000 € | 10.000 € | 80.000 € | 18.750,00 € | 56.250,00 € | 8.750,00 € |
| 80.000 € | 10.000 € | 70.000 € | 14.062,50 € | 42.187,50 € | 4.062,50 € |
| 70.000 € | 10.000 € | 60.000 € | 10.546,88 € | 31.640,63 € | 546,88 € |
| 60.000 € | 10.000 € | 50.000 € | 7.910,16 € | 23.730,47 € | - 2.089,84 € |
| 50.000 € | 10.000 € | 40.000 € | 5.932,62 € | 17.797,85 € | - 4.067,38 € |
| 40.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 4.449,46 € | 13.348,39 € | - 5.550,54 € |
| 30.000 € | 10.000 € | 20.000 € | 3.337,10 € | 10.011,29 € | - 6.662,90 € |
| 20.000 € | 10.000 € | 10.000 € | 2.502,82 € | 7.508,47 € | - 7.497,18 € |
| 10.000 € | 10.000 € | - € | 1.877,12 € | 5.631,35 € | - 8.122,88 € |
Wechsel der Afa-Methode nach dem 4. Jahr.
Verbleibender Buchwert wird auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Quelle:
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- Lernkartei Rechnungswesen von den Grundlagen bis zur Bilanzierung (Download für nur 3,99 €)
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen (Download für nur 9,95 €)
-
Lexikon
- Lineare Abschreibung
- Abschreibung
- GWG
- Nutzungsdauer
- Leistungsabschreibung
-
Magazin
- Das Kassenblatt
- Was ist Buchführung?
- Telefon, Handy und Internet
- Bestandteile der Gewinnermittlung
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Online Rechner
- Teilwertabschreibung
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Über den Autor

- Torsten Montag
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