Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft
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Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer dem Grundsicherungsamt regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung. In der ab dem 1.01.08 geltenden neuenALG II Verordnung werden die steuerlichen Vorschriften ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
Gewinnermittlung von selbständigen Hartz IV Empfängern
Für das Finanzamt muss der Unternehmer eine Gewinnermittlung unter Beachtung der Steuergesetze erstellen. Diese Gewinnermittlung erkennt das Grundsicherungsamt nach der neuen Verordnung nicht an. Dadurch wird der Selbständige gezwungen, noch eine zweite, nämlich eine Arme Leute Buchhaltung zu erstellen. Im § 3 derALG II Verordnung sind für die Behandlung von Ausgaben und Einnahmen neue Regelungen festgesetzt worden.
Neue Regelung für Ausgaben
• Tatsächliche Ausgaben sollen nicht von den Einnahmen abgesetzt werden, soweit diese vermeidbar oder offensichtlich nicht den Lebensumständen des selbständigen Hartz IV Empfängers entsprechen. Schafft sich der Unternehmer Maschinen oder einen Pkw an, muss er immer im Hinterkopf den Gedanken haben, ob die betriebsnotwendige Anschaffung auch zu seinen Lebensumständen passt. Falls sein Fallmanager anderer Meinung ist, werden diese Ausgaben bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Betroffenen Unternehmern bleibt daher nur der Weg, sich vor jeder größeren Anschaffung grünes Licht von ihrem Fallmanager geben zu lassen.
• Aus steuerlicher Sicht kann der Unternehmer für betriebliche Fahrten mit seinem Privat Pkw 0,30 Euro pro gefahrenen km als Kosten ansetzen. Das Grundsicherungsamt genehmigt aber nur 0,10 EUR pro gefahrenen km.
• Vom Amt werden nur tatsächliche Ausgaben anerkannt, das bedeutet, dass Abschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge bei dieser Gewinnermittlung außen vor bleiben.
Neue Regelungen für Einnahmen
Der Fallmanager hat das Recht, nachgewiesenen Einnahmen angemessen zu erhöhen, wenn diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entsprechen. Aus welchem Hut diese nicht nachgewiesenen Einnahmen gezaubert werden, wird die Zeit zeigen. Künftig gilt für die Berechnung der Einnahmen der Bewilligungszeitraum, der in der Regel 6 Monate beträgt. Die gesamten Einnahmen im Zeitraum der Bewilligung werden zusammengerechnet und auf die einzelnen Monate gleichmäßig verteilt. Dadurch werden Monate, in denen Verlust erwirtschaftet wurden, mit Monaten in denen Gewinn erwirtschaftet wurde, ausgeglichen. Die Hilfebedürftigkeit wird durch den Ausgleich rechnerisch kleiner.
Fazit
Selbständige, die gleichzeitig noch auf Grundsicherung angewiesen sind, stehen unter Generalverdacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Unternehmer nicht dazu in der Lage sind, ihre Einnahmen in korrekter Höhe nachzuweisen. Gleichzeitig wird dem Unternehmer die Fähigkeit abgesprochen, einzuschätzen, welche betriebsnotwendigen Anschaffungen er tätigen muss. Am Ende bleibt dem Geschäftsmann nur die Hoffnung, dass sein Fallmanager ein betriebswirtschaftliches Studium erfolgreich für eine Arge Buchführung abgeschlossen hat. Die Umsetzung der neuen Verordnung ist für Verwaltungsfachwirte, die die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns oder das öffentliche Dienstrecht beherrschen, doch Neuland.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Buchhaltung
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kommentiert von Gast am 16. April 2008
Hallo Leute, Ich bin betroffen und möchte mich politisch und rechtlich wehren. Wer macht mit???????
kommentiert von Gast am 17. April 2008
[...] ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahme-
kommentiert von Gast am 25. September 2008
Ich schließe mich dem an!
kommentiert von Gast am 10. Juli 2009
[...] gebunden, sondern kann eine eigene Berechnung durchführen, was von uns bereits im Artikel Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft beschrieben wurde. Gründer mit einem guten Geschäftskonzept oder einer guten Geschäftsidee, [...]
kommentiert von Gast am 5. Mai 2011
Bin auch überrascht nun gewinn zu erwischaften is ja nicht einfach,momentan is einfacher erst mal job/aufträge anzunehmen ohne im Verdacht auf schwartzarbeit zu fallen was die buchführung der arge angeht find ich vom gezetz geber auch eine unverschämt heit wenn schon kaum arbeitsplatz vorhanden ist und trostz Vollzeit job meine kides zu ernähren kann wegen laufende lohdumpings (eröffungs der europäaschen Markt) hat man nur die chace was zu machen und erstmal erfahrung zu sammeln sollte im vordergrund stehn.und erlich bescheissen tut sich der statt schon selber(grichenland).
Nun TOP 1 geht nicht gibst nicht.sorry für mich ist das krieg ohne bomben.
schlimm finde ich die ausage 6 Monate im voraus sich festzulegen (also getenntes konto führen und geld drauflassen.Gering an melden um seine fixkosten zu halten und bei überzahlung bei abrechnen der arge die differinz zahlen) würde ich so machen.
bei den Anderung des Vorganges der ermittlung werden wohl klagen als einzelder nich wirken,sondern als sammel klage mit Verbenden.selbst das ist wohl ein aufwand wenn ich gegen rechne der zeit sind famili verhungert.
grund erstmal die ausgaben zusammen rechnen und vorlegen.
dann erstmal sehn was überhabt an auftagen kommt.
Guten Fahrtenbuch schrieftlich niederschreiben
Na viel spass mit der Argen sind ja auch nur arme über fordererde mitmenschen