Steueridentifikationsnummer, endlich klare Sicht auf den Steuerbürger?
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Anfang August haben die Finanzverwaltungen begonnen, die Steueridentifikationsnummern (StIdNr) an jeden Bundesbürger zu versenden. Diese Identifikationsnummer begleitet zukünftig jeden Bürger von der Geburt bis über seinen Tod hinaus. Die Einsatzmöglichkeiten der StIdNr sind vielfältig und bei weitem noch nicht ausgeschöpft. So werden bspw. alle steuerrelevanten Daten auf elektronischem Weg zugeordnet und geprüft, die Lohnsteuerkarte aus Pappe wird ausgemustert, bei Geschäften mit Auslandsbanken muss die StIdNr angegeben werden. Wie durchsichtig der Steuerbürger durch die Einführung der StIdNr wird, werden die kommenden Jahre zeigen. Quelle: Der Steuerzahler, August 2008, S. 158
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kommentiert von Gast am 3. September 2008
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kommentiert von Evelyn Brandies am 16. Januar 2009
Beim Finanzgericht Köln hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) eine Musterklage (Az. 2 K 2822/08) gegen die einheitliche Steueridentifikationsnummer eingereicht.
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