So weisen Sie Ihre Unternehmereigenschaft nach

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Deutsche Unternehmer können sich von Ihrem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung der Unternehmereigenschaft ausstellen lassen. Diese Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft sind Voraussetzung für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat.

Für diese Bescheinigung durch die Finanzämter ist das folgende Vordruckmuster anzuwenden:

Vordruckmuster Nachweis Steuerpflichtiger Unternehmer (PDF, 18 KB)

Dieser Vordruck berücksichtigt die Neuregelung des Vorsteuervergütungsverfahrens ab 1. Januar 2010.

Die Bescheinigung darf nur an Unternehmer erteilt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

 

Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat

Für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedsland wird keine Bescheinigung.

Quelle:
Bundesministerium der Finanzen

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