So wählen Sie die richtige Steuerklasse

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Im ersten Teil unserer Serie über Steuerklassen haben wir Ihnen die Bedeutung der Lohnsteuerklassen 1 bis 6 näher gebracht. Im zweiten Teil der Serie möchten wir Ihnen aufzeigen, wie die Wahl der richtigen Steuerklasse Ihren Nettolohn und damit einhergehend auch die Höhe der Lohnersatzleistungen beeinflusst.

Alleinstehende mit Kind

Unverheiratete und nicht in einer eheähnlichen Partnerschaft lebende Arbeitnehmer werden automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Gehört zum Haushalt des Alleinstehenden mindestens ein Kind, für das der Arbeitnehmer Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, kann er bei seiner Gemeinde die Lohnsteuerklasse 2 beantragen. Die Änderung hat für den Alleinerziehenden den Vorteil, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages gem.§ 24b EStG beträgt zur Zeit 1.308,- EUR im Kalenderjahr. In der Folge erhält der Alleinerziehende monatlich ein höheres Nettoentgelt.

Ehegatten haben die Wahl

Ehegatten, die nicht dauernd getrennt und im Inland leben, können ihre Lohnsteuerklasse in Kombination selbst wählen. Dabei kommen die Kombinationsmöglichkeiten Steuerklasse 3 und 5, Steuerklasse 4 und 4 und Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor in Frage. Je nach Höhe des Arbeitsentgelts der beiden Partner sollte die entsprechende Kombination gewählt werden.

Kombination der Steuerklassen 3 und 5

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 sollten Ehepaare wählen, wenn der Großteil des gemeinsamen Arbeitseinkommens von einem Ehepartner erzielt wird. Als Faustformel gilt, erzielt ein Ehepartner ca. 60% des gemeinsamen Arbeitseinkommens, sollte dieser die Lohnsteuerklasse 3 wählen. Dem anderen Ehepartner wird dann automatisch die Lohnsteuerklasse 5 zugewiesen.

Auswirkungen der Wahl dieser Steuerklassenkombination

Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 3 hat nun eine deutlich geringere Lohnsteuerbelastung auf seine monatlichen Bezüge zu zahlen. Damit steigt sein Nettoentgelt. Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 5 dagegen, muss eine deutlich höhere Lohnsteuerbelastung seiner Bezüge hinnehmen. Sein monatliches Nettogehalt sinkt entsprechend.

Vorteil

  • Das monatliche Netto Gesamt-Arbeitseinkommen des Ehepaares steigt, was der Haushaltskasse zu Gute kommt.

Nachteile

  • Liegt der Anteil des Gutverdienenden Ehepartners über 60 % des gesamten Arbeitseinkommens, ist die Steuerbelastung im laufenden Jahr wahrscheinlich zu gering. Mit der Einkommensteuererklärung kommt dann eine Nachzahlung auf das Ehepaar zu.
  • Die Einkommensteuererklärung ist bei der Steuerklassenwahl in der Kombination 3 und 5 für das Ehepaar Pflicht.
  • Lohnersatzleistungen werden nach dem Nettoentgelt berechnet. Muss der Ehepartner mit der Steuerklasse 5 durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit Lohnersatzleistungen beziehen, fallen diese Leistungen entsprechend niedriger aus.

Die Kombination 4 und 4 mit und ohne Faktor erläutern wir im dritten Teil dieser Serie.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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